KHG Hausaufgabenkonzept - gültig für die Klassen 5-9

 

1. Allgemeine Hinweise zu Hausaufgaben

Welchen Zweck haben Hausaufgaben?

Hausaufgaben sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts: Sie werden gestellt, "um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen" (BaySchO §28,1). Darüber hinaus haben sie oft auch vorbereitenden Charakter und sichern somit den Zusammenhang des unterrichtlichen Geschehens. Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben nicht anfertigen, schaden ihrem eigenen Lernprozess und dem der Klasse, vernachlässigen ihre Pflichten und riskieren, dass sie den Anschluss verlieren.

 

Wie viel Zeit sollte man in der Unter- und Mittelstufe für Hausaufgaben einplanen?

Die Hausaufgaben sollten an einem Nachmittag (ohne Nachmittagsunterricht) in der Regel innerhalb von ca. 1,5 Stunden (5. und 6. Klasse) bzw. 2 Stunden (ab 7. Klasse) zu erledigen sein, unterbrochen durch kurze Erholungspausen. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Die Lehrerinnen und Lehrer eines Klassenteams berücksichtigen, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht eine angepasste Menge an Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages aufgegeben wird.

 

Welche Pflichten in Bezug auf Hausaufgaben haben Schülerinnen und Schüler?

Jede Schülerin und jeder Schüler der Unter- und Mittelstufe führt zuverlässig und selbstständig ein Hausaufgabenheft.

Sie/Er plant ihre/seine Hausaufgaben so, dass die Erledigung auf die Woche verteilt ist und eine unnötige Häufung an einzelnen Tagen vermieden wird (Wochenplan). Eltern und Lehrerinnen bzw. Lehrer können hier beraten und unterstützen.

Hausaufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und vollständig angefertigt werden. Führt die ernsthafte Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe nicht zum Erfolg, muss die Schülerin/der Schüler zeigen, dass sie/er sich zumindest bemüht hat.

Bei der Verbesserung der Hausaufgabe im Unterricht korrigiert jede Schülerin und jeder Schüler sorgfältig ihre/seine Fehler. Vollständig falsche Hausaufgaben werden ein zweites Mal angefertigt.

Sind Hausaufgaben nicht erledigt worden, meldet die Schülerin/der Schüler dies vor der Stunde der zuständigen Lehrkraft. Liegt ein gewichtiger Grund vor, wird dies durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bestätigt. Meldet die Schülerin/ der Schüler das "Vergessen" der Hausaufgabe nicht unaufgefordert, hat sie/er mit Erziehungsmaßnahmen zu rechnen. Nicht erledigte Hausaufgaben werden bis zur nächsten Stunde nachgeholt.

Hausaufgaben, die wegen Krankheit oder einer Unterrichtsbefreiung versäumt wurden, sind möglichst bald nachzumachen. Bei längerer Krankheit können individuelle Regelungen in Absprache mit dem Fachlehrer getroffen werden.

 

2. Hinweise zur Hausaufgabenkontrolle am KHG

Mit diesem Konzept wollen wir sicherstellen,

dass Hausaufgaben regelmäßig und zuverlässig von den Schülerinnen und Schülern erledigt werden,

dass das Fehlen der Hausaufgabe schnell durch die Fachlehrerein bzw. den Fachlehrer sanktioniert wird,

dass die Eltern bei Versäumnissen ihrer Kinder schnell informiert und in den pädagogischen Prozess miteinbezogen werden.


Vorgehen des Fachlehrers

Jede Schülerin/Jeder Schüler hat pro Fach einmal im Halbjahr einen Hausaufgaben-"Joker" für schriftliche Hausaufgaben. Der Joker muss zu Beginn der Stunde, an dem die Hausaufgabe fällig ist, gesetzt und der Lehrkraft eindeutig mitgeteilt werden. Bestimmte Hausaufgaben - z.B. Übungsaufsätze in Deutsch, die der Vorbereitung für Schulaufgaben dienen - können vom Lehrer davon ausgeschlossen werden.

Nicht erledigte Hausaufgaben sind der Lehrkraft zu Stundenbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Dieser notiert zum Nachweis im Klassenbuch (Liste), wer keine Hausaufgaben vorzeigen konnte.

In der nächsten Stunde muss die Schülerin/der Schüler die nachgemachte Hausaufgabe vorzeigen, ansonsten erfolgt ein weiterer Eintrag im Klassenbuch.

Spätestens ab dem dritten Versäumnis pro Fach innerhalb eines von der jeweiligen Lehrkraft vorgegebenen Zeitraums werden die Eltern von dieser informiert. Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin trifft nach eigenem Ermessen eine pädagogische Maßnahme.


Vorgehen der Klassenleitung

Die Klassenleitung kontrolliert regelmäßig die Einträge im Klassenbuch. Bei Häufung (z.B. ab dem 10. Eintrag) erteilt er einen Verweis oder leitet eine pädagogische Maßnahme ein (z.B. Vorlegen des Hausaufgabenhefts am Ende jeder Stunde).

Stellt sich danach immer noch keine Besserung ein, erfolgt ein Gespräch der Klassenleitung (oder einer Fachlehrkraft) mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler, in dem eine verbindliche Zielvereinbarung getroffen wird.


Aufgaben der Eltern:

Grundsätzlich sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen. Daher sollen sich die Eltern nicht inhaltlich mit den Hausaufgaben befassen. Sie sollten aber in geeigneten Zeitabständen das Hausaufgabenheft und ggf. auch die Hefte kontrollieren. Eltern können vor allem in der Unterstufe ihren Kindern dabei helfen, die Verteilung der Hausaufgabe über die Woche zu planen.

Wenn die Eltern über fortgesetzte Nachlässigkeiten informiert werden, wird erwartet, dass sie die pädagogischen Bemühungen der Lehrkräfte aktiv unterstützen.

Das Hausaufgabenkonzept des KHG als pdf-Datei für den Ausdruck

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