Auf Grundlage der ministeriellen Vorgabe nimmt das KHG seit dem Schuljahr 2024/25 jeweils mit der gesamten 9. Jahrgangsstufe am Projekt DSdZ teil. Das schuleigene Konzept des KHG finden Sie HIER (PDF).
Erfahrungen mit digitalen Endgeräten
Schon in früheren Jahren konnten Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9 auf Wunsch digitale Endgeräte nutzen (zunächst Laptops, später iPads bzw. Hybrid-Klassen). Dabei zeigte sich:
Daher wurde festgelegt, dass in den DSdZ-Klassen einheitlich iPads eingesetzt werden.
Rahmenbedingungen und Nutzung im Unterricht
Um eine sinnvolle und schulbezogene Verwendung zu gewährleisten:
Der konkrete Einsatz im Unterricht liegt im Ermessen der Lehrkraft und kann je nach Fach variieren, z. B.:
Schulung und Nutzungsvertrag
Um ein eigenes Endgerät nutzen zu dürfen, müssen Schülerinnen und Schüler zu Beginn der 9. Klasse eine verpflichtende Schulung absolvieren und einen Nutzungsvertrag unterschreiben (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).
Bereits am Ende der 8. Klasse erhalten alle SuS eine Basisschulung zum verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Geräten in der Schule.
Detaillierte Informationen zu DSdZ sind zu finden unter www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft.

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