Digitale Schule der Zukunft am KHG

Auf Grundlage der ministeriellen Vorgabe nimmt das KHG seit dem Schuljahr 2024/25 jeweils mit der gesamten 9. Jahrgangsstufe am Projekt DSdZ teil. Das schuleigene Konzept des KHG finden Sie HIER (PDF). 

Erfahrungen mit digitalen Endgeräten

Schon in früheren Jahren konnten Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9 auf Wunsch digitale Endgeräte nutzen (zunächst Laptops, später iPads bzw. Hybrid-Klassen). Dabei zeigte sich:

  • Neuntklässler verfügen in der Regel über ausreichende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Umgang mit Tablets.
  • Digitale Geräte sind besonders dann eine Bereicherung für Unterricht und individuelles Lernen, wenn alle Lernenden ähnliche Geräte verwenden und klare Rahmenbedingungen gelten.

Daher wurde festgelegt, dass in den DSdZ-Klassen einheitlich iPads eingesetzt werden.

Rahmenbedingungen und Nutzung im Unterricht

Um eine sinnvolle und schulbezogene Verwendung zu gewährleisten:

  • gelten verbindliche Regeln zur Tabletnutzung,
  • ist die Einbindung der Geräte ins Mobile Device Management (MDM) verpflichtend.

Der konkrete Einsatz im Unterricht liegt im Ermessen der Lehrkraft und kann je nach Fach variieren, z. B.:

  • Apps und Lernplattformen
  • fachspezifische Software
  • Internetrecherche
  • digitale Heftführung und Schulbücher
  • Datenaustausch
  • Audio- und Videoaufnahmen
  • kollaboratives Arbeiten

Schulung und Nutzungsvertrag

Um ein eigenes Endgerät nutzen zu dürfen, müssen Schülerinnen und Schüler zu Beginn der 9. Klasse eine verpflichtende Schulung absolvieren und einen Nutzungsvertrag unterschreiben (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).

Bereits am Ende der 8. Klasse erhalten alle SuS eine Basisschulung zum verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Geräten in der Schule.

Detaillierte Informationen zu DSdZ sind zu finden unter www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft.

 

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