Das KHG-ABC

Alarmtöne und Fluchtwege

Der Feueralarm ist ein unterbrochener Ton (Intervallton). Die Fluchtwege sind in den Gängen durch entsprechende Signale markiert. Die Klassenleiter besprechen mit den Klassen, welcher Weg im Notfall genommen werden muss (kürzester Weg zum nächsten Ausgang).

Sammlungsplätze

Außerhalb des Schulgebäudes: Für alle Klassen gibt es auf dem Schulgelände eigens gekennzeichnete Sammelplätze, die unmittelbar nach Verlassen des Schulgebäudes aufzusuchen sind. Die Klassenleiter begehen zu Beginn des Schuljahrs mit ihren Klassen diese Sammelplätze, damit sie im Notfall auch wirklich bekannt sind.

Die Sammelplätze befinden sich im Bereich der Dreifachsporthalle und sind für jede Klasse ausgeschildert.

Dabei ist unbedingt ein deutlicher Abstand vom Gebäude einzuhalten, um die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr freizuhalten!

Im Falle einer Bedrohung von außen (z.B. Amoklauf) ertönt ein durchgehender Alarmton und es erfolgt eine Durchsage. In diesem Fall das Klassenzimmer nicht verlassen, sondern von innen absperren und sich nicht vor Fenstern und Türen aufhalten

 

Arzttermine

Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren! Ausnahmen müssen von der Schulleitung (Frau Braune) genehmigt werden (siehe "Beurlaubung").

 

Aufhängen von Plakaten

Nur mit Zustimmung des Direktorats (Stempel) können Plakate und Anschläge auf den Wandtafeln im Eingangsbereich angebracht werden. Eine Werbung für politische Parteien ist im Schulbereich verboten.

 

Befreiung vom Religionsunterricht

Die Abmeldung ist nur für das jeweils nächste Schuljahr möglich!

 

Befreiung vom Sportunterricht

Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, in der Sportstunde anwesend zu sein, wenn der Sportlehrer/die Sportlehrerin nicht anders entscheidet.  Für die Befreiung vom Sportunterricht genügt grundsätzlich ein ärztliches Attest; jedoch kann der Schulleiter die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Der Schüler legt im Sekretariat 1 einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Attest vor.

 

Beschädigungen von Gegenständen

Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind sofort im Sekretariat zu melden. Wer Einrichtungsgegenstände und schuleigene Bücher vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Bei Minderjährigen haften die Eltern.

 

Betreutes Arbeiten

Schüler, die wiederholt den Unterricht stören, können während des Unterrichts von der Lehrkraft zum "Betreuten Arbeiten" in einen besonderen Raum geschickt werden. Dies ist eine pädagogische Maßnahme, die dazu dient, einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen und dem störenden Schüler sein Verhalten bewusst zu machen. Die Maßnahme wird in den Schülerbogen eingetragen. Der versäumte Unterrichtsstoff und Hefteinträge sind von dem Schüler selbständig nachzuholen. Nähere Auskunft erteilt der Mittelstufenbetreuer, Herr Langhof.

 

Beurlaubung

Eine Unterrichtsbefreiung für geplante Arzttermine oder besondere außerschulische Aktivitäten muss mindestens 3 Tage vorab von der Schulleitung (Frau Braune) genehmigt werden. Das Formular ist auf unserer Homepage oder im Sekretariat erhältlich. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig!

Reisetermine und Urlaubsrei­sen der Eltern sind ebenso wenig ein Beurlaubungsgrund wie der Besuch der kommerziellen Sprachschulen im Ausland!

 

Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort auch abgeholt werden. Die "Schlamperkiste" steht in der Pausenhalle gegenüber den Getränkeautomaten.

 

Garderoben- und Fahrzeugversicherung

Die Garderoben- und Fahrradversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schä­den, die den versicherten Schülern dadurch entstehen, dass die von ihnen in das Schulgrundstück und die Schulräume eingebrachten Kleidungsstücke, Schulmappen und sonstigen für den lehrplanmäßigen Unter­richt benötigten Gegenstände, während des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Dritte beschädigt oder entwendet werden, vorausgesetzt, dass sie in den von der Schulleitung bestimmten Räumen bzw. Abstellplätzen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Als mitversichert gelten auch Schäden an Brillen bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch während des lehrplanmäßigen Unterrichts. Für Fahrräder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor wird Entschädigung nur gewährt, wenn sie durch eine besondere Absperrvorrichtung gesichert sind. Für Fahrräder, auch mit Hilfsmotor, Mopeds und nicht zulassungsfähige Kleinkrafträder besteht Versicherungsschutz nur im Falle der Totalentwendung.

Kein Versicherungsschutz besteht

  • für Schäden an Gegenständen, die nach Beendigung des lehrplanmäßigen Unterrichts noch in der Schule verbleiben und am darauffolgenden Tag nicht mehr vorhanden oder beschädigt sind. Dies gilt auch für Schaustücke,
  • für Kleidungsstücke, die nicht zum Zwecke der Aufbewahrung in der Garderobe oder einem anderen von der Schulleitung bestimmten Ort abgelegt sind,
  • für Gegenstände, die nicht für den lehrplanmäßigen Unterricht benötigt werden (auch Uhren, Schmuck, Wertgegenstände, Geldbeträge, Ausweise, Fahrkarten usw.),
  • für Brillen, die in Kleidungsstücken, Schulmappen usw. aufbewahrt oder während des Unterrichts (einschließlich Sportunterricht) abgelegt sind,
  • für Fahrzeuge, die keine Versicherungs-Kennzeichen tragen, aber zulassungspflichtig sind, für Fahrzeuge mit einem Hubraum von über 50 ccm sowie für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.


Grundwissen

Das Grundwissen der Fächer Biologie, Chemie und Mathematik findet ihr auf der KHG Homepage im internen Bereich der "KHG Welt". In anderen Fächern hilft euch meist das Lehrbuch (oft auf den letzten Seiten) und natürlich dein Fachlehrer.

 

Hausaufgabenhefte

In den Klassen 5 bis 10 werden verpflichtend Hausaufgabenhefte geführt, in der Unterstufe das KHG-eigene Hausaufgabenheft "Die Rose". Die Koordinierung der Hausaufgaben (z.B. Umfang) obliegt dem Klassenleiter. Jede Lehrkraft trägt die aktuelle Hausaufgabe ins Klassenbuch ein. Die KHG-Regeln zum Erledigen von Hausaufgaben findet ihr auf der Homepage (http://www.khg.net/profil/hausaufgabenkonzept/).

 

Handy 

Nutzung von Handys am KHG ab dem Schuljahr 2022/23:

Für Schülerinnen aus den Klassen 5 bis 8 ist das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände des KHG grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (z.B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.

Ab der 9. Jahrgangsstufe ist die Handynutzung in den Pausen oder Freistunden (nicht beim Wechsel des Klassenzimmers) grundsätzlich erlaubt.

Dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Während des Unterrichts darf das Handy nicht verwendet werden und es

befindet sich in ausgeschaltetem Zustand oder im Flugmodus in der Schultasche. Ausnahmen (z.B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.

  • Das Benutzen von Handys in Toilettenräumen ist strikt untersagt.
  • Der Gang vor dem Lehrerzimmer ist eine Handyruhezone.
  • Generell nicht erlaubt sind
  • Spielen von Handy-Spielen, insbesondere mit Gewaltdarstellungen
  • Konsum von Filmen, Memes oder online-Videos (YouTube, Tiktok, Instagram etc.) ohne Unterrichtsbezug
  • Fotografieren oder Filmen von Schüler*innen, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Gruppenbildung, z.B. zum gemeinsamen Anschauen von Spielen oder Videos

 

In Zweifelsfällen entscheiden anwesende Lehrkräfte, ob ein Inhalt bzw. eine Verhaltensweise angemessen und altersgemäß ist oder nicht. Entsprechende Geraäte können bei Missbrauch sichergestellt werden.

Beschluss des Schulforums im Schuljahr 2022-23

 

Hausordnung

Die Hausordnung findet ihr auf der KHG Homepage http://www.khg.net/infos/hausordnung/. Bitte informiere dich über unsere Regeln und halte sie ein!

 

Jugendsozialarbeit


Das Team der Jugendsozialarbeit am KHG (JSA) besteht aus drei Sozialpädagogen (Gesche, Anna und Johannes), die für euch wichtige Ansprechpartner sind, wenn ihr Unterstützung braucht. Ihr findet das Büro der JSA im Untergeschoss des Neubaus neben der O.A.S.E. - einem tollen Aufenthaltsraum für eure Pausen. Näheres auch auf der Homepage unter http://www.khg.net/beratung/beratungsteam/jugendsozialarbeit/.

 

Krankmeldung

Verhinderung der Teilnahme am Unterricht und Verständigung der Schule telefonisch am ersten Krankheitstag (bis 7.55 Uhr), schriftliche Entschuldigung innerhalb von 2 Tagen (§ 37 GSO)! Entsprechende Formulare sind im Sekretariat oder auf unserer Homepage erhältlich.

Bitte die Hinweise zur Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts (siehe unten) beachten!

 

Leitziele

Unsere Schulfamilie hat sich auf Leitziele geeinigt, die unser Zusammenleben bestimmen sollen. Du findest die Leitziele auf der KHG Homepage unter http://www.khg.net/profil/unsere-leitziele/

 

Mittagessen

Für das Mittagessen stehen die Cafeteria und der Kiosk zur Verfügung. Informationen über die Cafeteria (z.B. Esensabo, Preise) findet ihr auf der Homepage unter https://www.schulmensa.net/ilcielo/. Der Verzehr von Fastfood, das außerhalb der Schule gekauft wurde, ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt! Natürlich könnt ihr zum Mittagessen nach Hause gehen, wenn dies zeitlich möglich ist.

 

"mykhg" - das digitale Schulnetzwerk

Am KHG gibt es eine schulinterne Internetplattform, mit der Schüler untereinander, aber auch Schüler und Lehrer miteinander kommunizieren können. Auf mykhg (https://mykhg.de/) kann man auch wichtige Termine nachlesen und den täglichen Vertretungsplan einsehen.

 

OGS - Offene Ganztagsschule

Manche von euch gehen nachmittags in die OGS. Nähere Informationen zur Nachmittagsbetreuung findet ihr auf der Homepage unter "Schule". Ansprechpartner ist Herr Witschas. Fragen bitte an folgende Adresse richten: ogs-khg@kjr-ml.de

 

Pausenordnung

Pausenaufenthaltsbereiche für die Unter- und Mittelstufe sind die Pausenhalle und die Pausenhöfe, nicht aber die Gänge, Klassenzimmer und Garderobenräume. Ausnahme: Die Schüler dürfen in den Pausen - in die Bibliothek gehen, die Räume der Sozialpädagogen (Keller Neubau) aufsuchen, ihr Schließfach benutzen, ohne die gesamte Pause dort zu verbringen.

Schüler der Oberstufe (ab Q12) dürfen sich vormittags in den Pausen auf den Gängen aufhalten, sofern sie dort ruhig sind und die Gänge nicht blockieren.

In der Mittagspause sind der erste und zweite Stock keine Aufenthaltsbereiche! Das gilt für ALLE Schüler!

Getränke und Speisen können in den Pausen, nicht aber beim Wechsel des Klassenzimmers, in der Cafeteria bzw. am Kiosk gekauft werden. Dabei ist auf die Sauberkeit im Bereich der Cafeteria und der Pausenhalle besonders zu achten.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Vormittagspausen kann aus Aufsichts­gründen nicht gestattet werden. Ausgenommen sind die Schüler der Oberstufe ab Q12.

In der Mittagspause (bei Nachmittagsunterricht) dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, um ihr Mittagessen Zuhause einzunehmen. Achtung: Bei Aufenthalt außerhalb des üblichen Schulwegs entstehen versicherungsrechtliche Probleme!

Ballspielen, Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die zu einem Herumtoben im Hof, in der Pausenhalle oder auf den Gängen und Treppen führen, müssen wegen Verletzungsgefahr unterbleiben.

Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Angelegenheiten oder nach Aufforde­rung aufgesucht werden. In der 1. Pause sind Lehrkräfte nur in dringenden Fällen und nach Vereinbarung zu sprechen.

 

Rauchen und Alkohol

Das Mitbringen von Alkohol auf das Schulgelände ist strikt untersagt. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.

 

Schließfächer

Den Schülern wird dringend empfohlen, bei der Firma Mietra ein Schließfach zu mieten (Informationen und Anträge auf der KHG-Homepage oder bei Frau Schweiberer im Sekretariat I)! Zusätzliche Schließfächer werden je nach Bedarf aufgestellt.

 

Schulaufgaben und Stegreifaufgaben

An Tagen, an denen eine Schulaufgabe stattfindet, dürfen keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten geschrieben werden. In einer Woche werden nicht mehr als zwei Schulaufgaben geschrieben.

 

Sprechstunden

Die Sprechstunden finden in der Regel im jeweiligen Klassenzimmer der Lehrkraft statt. Bitte vorab anmelden! Der Sprechstundenplan ist auf der Homepage im internen Bereich.

 

Tafel- und Ordnungsdienst

Für die Sauberkeit der Tafel ist der Ordnungsdienst verantwortlich. Schwämme und Tafellappen sind bei Bedarf im Kopierraum erhältlich. Für die Reinigung der Pausenhalle werden die Klassen durch das Direktorat eingeteilt.

 

Tutoren

Jede 5. Klasse wird durch Tutoren der 9. Klassen betreut. Die Tutoren helfen den Schülern, sich am KHG einzugewöhnen und sich hier wohl zu fühlen. Sie stärken die Klassengemeinschaft durch außerunterrichtliche Aktivitäten wie Spiel- und Sportnachmittage, Kinobesuche usw. Die Teilnahme an einer solchen Aktivität muss durch das Elternhaus bestätigt werden (pro Veranstaltung wird ein Infoblatt mit Rücklaufabschnitt ausgeteilt). Nähere Informationen erteilen die Sozialpädagogen oder Herr Schlicht.

 

Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts

Eine Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts erfolgt ausschließlich durch das Direktorat am Ende einer Unterrichtsstunde!

Es gilt folgendes Verfahren:

1. Der Schüler meldet sich am Ende einer Unterrichtsstunde bei der Lehrkraft ab (gelbes Formular ausfüllen).

2. Das gelbe Formular gibt er im Sekretariat I oder II ab. Es erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten (bis zur 9. Jahrgangsstufe).

3. Darf der Schüler nach Hause gehen, füllt er ein weißes Formular ("Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht") aus und lässt es durch ein Mitglied der Schulleitung unterschreiben.

4. Das weiße Formular muss innerhalb von 2 Tagen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und im Sekretariat I (weißer Briefkasten) abgegeben werden.

Wer sich zum vierten Mal in einem Schulhalbjahr während des Unterrichts befreien lässt, muss mit Attestpflicht rechnen!

 

Unterrichtsfremde Gegenstände, Skateboards, Handys, Tonträger

Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterrichtsbetrieb oder die Ord­nung in der Schule stören, ist untersagt. Skateboards müssen entweder in den Spind gesperrt werden oder - wie Fahrräder und Roller - am Fahrradständer angeschlossen werden.

Die Benutzung (eingeschalteter Zustand) von Handys und i-Pods etc. während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht erlaubt! Entsprechende Gegenstände können sichergestellt werden (Abholung durch einen Erziehungsberechtigten). Ausnahmen zu Unterrichtszwecken können nur von Lehrkräften erteilt werden.

 

Vertretungsplan

Jeder Schüler sollte sich täglich über Vertretungen, Raumwechsel etc. informieren. Vertretungspläne befinden sich an den beiden Ausgängen (elektronische Anzeigetafeln, am Nebeneingang auch in Druckform) und können über das Elternportal eingesehen werden.

Die Klassensprecher schauen täglich vor dem Unterricht und in beiden Pausen nach, ob sich Stundenplanänderungen für den aktuellen und den nächsten Tag ergeben. Etwaige Änderungen müssen allen Mitschülern umgehend bekannt gegeben werden.

 

Wertmarken

Die Ausgabe der Wertmarken für den MVV-Ausweis erfolgt durch das Sekretariat II in Raum 007 am Mittwoch, Donnerstag und Freitag, jeweils 1. und 2. Pause.

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