Alarmtöne und Fluchtwege
Der Feueralarm ist ein unterbrochener Ton (Intervallton). Die Fluchtwege sind in den Gängen durch entsprechende Signale markiert. Die Klassenleiter besprechen mit den Klassen, welcher Weg im Notfall genommen werden muss (kürzester Weg zum nächsten Ausgang).
Sammlungsplätze
Außerhalb des Schulgebäudes: Für alle Klassen gibt es auf dem Schulgelände eigens gekennzeichnete Sammelplätze, die unmittelbar nach Verlassen des Schulgebäudes aufzusuchen sind. Die Klassenleiter begehen zu Beginn des Schuljahrs mit ihren Klassen diese Sammelplätze, damit sie im Notfall auch wirklich bekannt sind.
Die Sammelplätze befinden sich im Bereich der Dreifachsporthalle und sind für jede Klasse ausgeschildert.
Dabei ist unbedingt ein deutlicher Abstand vom Gebäude einzuhalten, um die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr freizuhalten!
Im Falle einer Bedrohung von außen (z.B. Amoklauf) ertönt ein durchgehender Alarmton und es erfolgt eine Durchsage. In diesem Fall das Klassenzimmer nicht verlassen, sondern von innen absperren und sich nicht vor Fenstern und Türen aufhalten
Arzttermine
Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren! Ausnahmen müssen von der Schulleitung (Frau Braune) genehmigt werden (siehe "Beurlaubung").
Aufhängen von Plakaten
Nur mit Zustimmung des Direktorats (Stempel) können Plakate und Anschläge auf den Wandtafeln im Eingangsbereich angebracht werden. Eine Werbung für politische Parteien ist im Schulbereich verboten.
Befreiung vom Religionsunterricht
Die Abmeldung ist nur für das jeweils nächste Schuljahr möglich!
Befreiung vom Sportunterricht
Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, in der Sportstunde anwesend zu sein, wenn der Sportlehrer/die Sportlehrerin nicht anders entscheidet. Für die Befreiung vom Sportunterricht genügt grundsätzlich ein ärztliches Attest; jedoch kann der Schulleiter die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Der Schüler legt im Sekretariat 1 einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Attest vor.
Beschädigungen von Gegenständen
Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind sofort im Sekretariat zu melden. Wer Einrichtungsgegenstände und schuleigene Bücher vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Bei Minderjährigen haften die Eltern.
Betreutes Arbeiten
Schüler, die wiederholt den Unterricht stören, können während des Unterrichts von der Lehrkraft zum "Betreuten Arbeiten" in einen besonderen Raum geschickt werden. Dies ist eine pädagogische Maßnahme, die dazu dient, einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen und dem störenden Schüler sein Verhalten bewusst zu machen. Die Maßnahme wird in den Schülerbogen eingetragen. Der versäumte Unterrichtsstoff und Hefteinträge sind von dem Schüler selbständig nachzuholen. Nähere Auskunft erteilt der Mittelstufenbetreuer, Herr Langhof.
Beurlaubung
Eine Unterrichtsbefreiung für geplante Arzttermine oder besondere außerschulische Aktivitäten muss mindestens 3 Tage vorab von der Schulleitung (Frau Braune) genehmigt werden. Das Formular ist auf unserer Homepage oder im Sekretariat erhältlich. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig!
Reisetermine und Urlaubsreisen der Eltern sind ebenso wenig ein Beurlaubungsgrund wie der Besuch der kommerziellen Sprachschulen im Ausland!
Fundsachen
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort auch abgeholt werden. Die "Schlamperkiste" steht in der Pausenhalle gegenüber den Getränkeautomaten.
Garderoben- und Fahrzeugversicherung
Die Garderoben- und Fahrradversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die den versicherten Schülern dadurch entstehen, dass die von ihnen in das Schulgrundstück und die Schulräume eingebrachten Kleidungsstücke, Schulmappen und sonstigen für den lehrplanmäßigen Unterricht benötigten Gegenstände, während des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Dritte beschädigt oder entwendet werden, vorausgesetzt, dass sie in den von der Schulleitung bestimmten Räumen bzw. Abstellplätzen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Als mitversichert gelten auch Schäden an Brillen bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch während des lehrplanmäßigen Unterrichts. Für Fahrräder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor wird Entschädigung nur gewährt, wenn sie durch eine besondere Absperrvorrichtung gesichert sind. Für Fahrräder, auch mit Hilfsmotor, Mopeds und nicht zulassungsfähige Kleinkrafträder besteht Versicherungsschutz nur im Falle der Totalentwendung.
Kein Versicherungsschutz besteht
Grundwissen
Das Grundwissen der Fächer Biologie, Chemie und Mathematik findet ihr auf der KHG Homepage im internen Bereich der "KHG Welt". In anderen Fächern hilft euch meist das Lehrbuch (oft auf den letzten Seiten) und natürlich dein Fachlehrer.
Hausaufgabenhefte
In den Klassen 5 bis 10 werden verpflichtend Hausaufgabenhefte geführt, in der Unterstufe das KHG-eigene Hausaufgabenheft "Die Rose". Die Koordinierung der Hausaufgaben (z.B. Umfang) obliegt dem Klassenleiter. Jede Lehrkraft trägt die aktuelle Hausaufgabe ins Klassenbuch ein. Die KHG-Regeln zum Erledigen von Hausaufgaben findet ihr auf der Homepage (http://www.khg.net/profil/hausaufgabenkonzept/).
Handy
Nutzung von Handys am KHG ab dem Schuljahr 2022/23:
Für Schülerinnen aus den Klassen 5 bis 8 ist das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände des KHG grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (z.B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.
Ab der 9. Jahrgangsstufe ist die Handynutzung in den Pausen oder Freistunden (nicht beim Wechsel des Klassenzimmers) grundsätzlich erlaubt.
Dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
befindet sich in ausgeschaltetem Zustand oder im Flugmodus in der Schultasche. Ausnahmen (z.B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.
In Zweifelsfällen entscheiden anwesende Lehrkräfte, ob ein Inhalt bzw. eine Verhaltensweise angemessen und altersgemäß ist oder nicht. Entsprechende Geraäte können bei Missbrauch sichergestellt werden.
Beschluss des Schulforums im Schuljahr 2022-23
Hausordnung
Die Hausordnung findet ihr auf der KHG Homepage http://www.khg.net/infos/hausordnung/. Bitte informiere dich über unsere Regeln und halte sie ein!
Jugendsozialarbeit
Das Team der Jugendsozialarbeit am KHG (JSA) besteht aus drei Sozialpädagogen (Gesche, Anna und Johannes), die für euch wichtige Ansprechpartner sind, wenn ihr Unterstützung braucht. Ihr findet das Büro der JSA im Untergeschoss des Neubaus neben der O.A.S.E. - einem tollen Aufenthaltsraum für eure Pausen. Näheres auch auf der Homepage unter http://www.khg.net/beratung/beratungsteam/jugendsozialarbeit/.
Krankmeldung
Verhinderung der Teilnahme am Unterricht und Verständigung der Schule telefonisch am ersten Krankheitstag (bis 7.55 Uhr), schriftliche Entschuldigung innerhalb von 2 Tagen (§ 37 GSO)! Entsprechende Formulare sind im Sekretariat oder auf unserer Homepage erhältlich.
Bitte die Hinweise zur Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts (siehe unten) beachten!
Kurzstundenplan
Manchmal ist ein Kurzstundenplan notwendig, um den Unterricht früher zu beenden. Er wird in der Regel schon am Vortag angekündigt. Jede Unterrichtsstunde wird dabei auf 30 Minuten verkürzt. Der Stundentakt sieht dann so aus:
1. Stunde: 7:55 – 8:25 Uhr
2. Stunde: 8:25 – 8:55 Uhr
5 Minuten Pause (nur zum Klassenzimmerwechsel)
3. Stunde: 9:00 – 9:30 Uhr
4. Stunde: 9:30 – 10:00 Uhr
20 Minuten Pause
5. Stunde: 10:20 – 10:50 Uhr
6. Stunde: 10:50 – 11:20 Uhr
Bei Kurzstunden entfällt in der Regel der Nachmittagsunterricht.
Leitziele
Unsere Schulfamilie hat sich auf Leitziele geeinigt, die unser Zusammenleben bestimmen sollen. Du findest die Leitziele auf der KHG Homepage unter http://www.khg.net/profil/unsere-leitziele/
Mittagessen
Für das Mittagessen stehen die Cafeteria und der Kiosk zur Verfügung. Informationen über die Cafeteria (z.B. Esensabo, Preise) findet ihr auf der Homepage unter https://www.schulmensa.net/ilcielo/. Der Verzehr von Fastfood, das außerhalb der Schule gekauft wurde, ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt! Natürlich könnt ihr zum Mittagessen nach Hause gehen, wenn dies zeitlich möglich ist.
"mykhg" - das digitale Schulnetzwerk
Am KHG gibt es eine schulinterne Internetplattform, mit der Schüler untereinander, aber auch Schüler und Lehrer miteinander kommunizieren können. Auf mykhg (https://mykhg.de/) kann man auch wichtige Termine nachlesen und den täglichen Vertretungsplan einsehen.
Netiquette
Netiquette – darunter versteht man das angemessene und achtende Verhalten in Datennetzen. Dass es ein bisschen auch nach „nett“ klingt, passt also ganz gut. Gemeinsam mit der Lehrerschaft und der Schulleitung hat der Elternbeirat ein kleines Regelwerk entwickelt, das für die respektvolle und effiziente E-Mail-Kommunikation am KHG sorgen soll. Wenn sich alle daranhalten, wird der Schulalltag mit Sicherheit ein Stück angenehmer und produktiver. Wir bitten also freundlichst um Beachtung und Umsetzung!
Eine Bemerkung vorab: Grundsätzlich sollte für die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften das Elternportal, für jene zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften die Schulplattform mykhg genutzt werden. Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern den Schulplattform-Account des Kindes für die Kommunikation mit Lehrkräften nutzen oder sich dessen Schul-E-Mails an die eigene Adresse weiterleiten lassen. Die Lehrkräfte können aber in besonderen Fällen auch von anderen E-Mail-Servern aus unter vorname.nachname@mykhg angeschrieben werden. Dabei ist es aber technisch nicht möglich, Gruppen (z.B. lehrer@mykhg.de, personalrat@mykhg.de) von extern anzuschreiben; hier müssen die entsprechenden Personen einzeln adressiert werden.
1. E-Mails für kurze Infos nutzen
E-Mails sollten in erster Linie für den ganz konkreten Informationsaustausch genutzt werden – wenn es etwa um Nachfragen zu Hausaufgaben, Terminvorschläge, Einladungen oder Planungen außerunterrichtlicher Aktivitäten etc. geht. Die Länge und auch die Menge der Mails werden auf das Notwendigste reduziert.
2. E-Mails eignen sich NICHT für Meinungen
Wer seine Meinung oder auch Beschwerden äußern möchte, macht das im persönlichen Gespräch. Die Lehrerinnen und Lehrer reagieren deshalb auf meinungsäußernde Mails mit einer Einladung zum direkten Austausch. Sollte die Kommunikation ergebnislos bleiben, können sich Eltern im nächsten Schritt an ihre Klassenelternsprecherinnen/-sprecher wenden. Elternbeirat und Schulleitung sind nur in Ausnahmefällen einzubeziehen.
3. Höflich bleiben
Und wenn es dann doch mal eine Meinungs-Mail sein muss: Respekt und Wertschätzung sind eigentlich selbstverständlich. Doch leider nehmen Fälle grenzüberschreitender Kommunikation zu - insbesondere in den letzten beiden Pandemiejahren. Unser Tipp: fair bleiben und lieber eine Nacht über den ersten emotionalen Entwurf schlafen!
4. Zeitnah antworten
Die Lehrkräfte bemühen sich, innerhalb von drei Arbeitstagen auf E-Mails zu antworten. Dies gilt nicht, wenn sie auf Klassenfahrt sind oder an einer mehrtägigen Fortbildung teilnehmen bzw. im Krankenstand sind. Auch Eltern sollten zügig auf E-Mails aus der Schule antworten – und sei es nur ein kurzes „Zur Kenntnis genommen!“.
5. E-Mail-Korrespondenz zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern/schriftliche Arbeitsaufträge
Auch die Schülerinnen und Schüler sind gehalten, zeitnah auf E-Mails ihrer Lehrkräfte zu antworten bzw. die gesendeten Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu müssen sie mindestens einmal in der Woche aktiv ihre E-Mails abrufen (in der Oberstufe besser häufiger, nicht aber am Wochenende). Nach Schulschluss sollten Hausaufgaben oder andere Arbeitsaufträge nur in Ausnahmefällen per E-Mail an die Schülerinnen und Schüler verschickt werden. Arbeitsblätter sollten stets in der Schule verteilt werden. Damit ist sichergestellt, dass die gesamte Klasse rechtzeitig versorgt wird und am Nachmittag nicht auf E-Mails gewartet werden muss.
OGS - Offene Ganztagsschule
Manche von euch gehen nachmittags in die OGS. Nähere Informationen zur Nachmittagsbetreuung findet ihr auf der Homepage unter "Schule". Ansprechpartner ist Herr Witschas. Fragen bitte an folgende Adresse richten: ogs-khg@kjr-ml.de
Pausenordnung
Pausenaufenthaltsbereiche für die Unter- und Mittelstufe sind die Pausenhalle und die Pausenhöfe, nicht aber die Gänge, Klassenzimmer und Garderobenräume. Ausnahme: Die Schüler dürfen in den Pausen - in die Bibliothek gehen, die Räume der Sozialpädagogen (Keller Neubau) aufsuchen, ihr Schließfach benutzen, ohne die gesamte Pause dort zu verbringen.
Schüler der Oberstufe (ab Q12) dürfen sich vormittags in den Pausen auf den Gängen aufhalten, sofern sie dort ruhig sind und die Gänge nicht blockieren.
In der Mittagspause sind der erste und zweite Stock keine Aufenthaltsbereiche! Das gilt für ALLE Schüler!
Getränke und Speisen können in den Pausen, nicht aber beim Wechsel des Klassenzimmers, in der Cafeteria bzw. am Kiosk gekauft werden. Dabei ist auf die Sauberkeit im Bereich der Cafeteria und der Pausenhalle besonders zu achten.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Vormittagspausen kann aus Aufsichtsgründen nicht gestattet werden. Ausgenommen sind die Schüler der Oberstufe ab Q12.
In der Mittagspause (bei Nachmittagsunterricht) dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, um ihr Mittagessen Zuhause einzunehmen. Achtung: Bei Aufenthalt außerhalb des üblichen Schulwegs entstehen versicherungsrechtliche Probleme!
Ballspielen, Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die zu einem Herumtoben im Hof, in der Pausenhalle oder auf den Gängen und Treppen führen, müssen wegen Verletzungsgefahr unterbleiben.
Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Angelegenheiten oder nach Aufforderung aufgesucht werden. In der 1. Pause sind Lehrkräfte nur in dringenden Fällen und nach Vereinbarung zu sprechen.
Rauchen und Alkohol
Das Mitbringen von Alkohol auf das Schulgelände ist strikt untersagt. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
Schließfächer
Den Schülern wird dringend empfohlen, bei der Firma Mietra ein Schließfach zu mieten (Informationen und Anträge auf der KHG-Homepage oder bei Frau Schweiberer im Sekretariat I)! Zusätzliche Schließfächer werden je nach Bedarf aufgestellt.
Schulaufgaben und Stegreifaufgaben
An Tagen, an denen eine Schulaufgabe stattfindet, dürfen keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten geschrieben werden. In einer Woche werden nicht mehr als zwei Schulaufgaben geschrieben.
Sprechstunden
Die Sprechstunden finden in der Regel im jeweiligen Klassenzimmer der Lehrkraft statt. Bitte vorab anmelden! Der Sprechstundenplan ist auf der Homepage im internen Bereich.
Tafel- und Ordnungsdienst
Für die Sauberkeit der Tafel ist der Ordnungsdienst verantwortlich. Schwämme und Tafellappen sind bei Bedarf im Kopierraum erhältlich. Für die Reinigung der Pausenhalle werden die Klassen durch das Direktorat eingeteilt.
Tutoren
Jede 5. Klasse wird durch Tutoren der 9. Klassen betreut. Die Tutoren helfen den Schülern, sich am KHG einzugewöhnen und sich hier wohl zu fühlen. Sie stärken die Klassengemeinschaft durch außerunterrichtliche Aktivitäten wie Spiel- und Sportnachmittage, Kinobesuche usw. Die Teilnahme an einer solchen Aktivität muss durch das Elternhaus bestätigt werden (pro Veranstaltung wird ein Infoblatt mit Rücklaufabschnitt ausgeteilt). Nähere Informationen erteilen die Sozialpädagogen oder Herr Schlicht.
Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts
Eine Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts erfolgt ausschließlich durch das Direktorat am Ende einer Unterrichtsstunde!
Es gilt folgendes Verfahren:
1. Der Schüler meldet sich am Ende einer Unterrichtsstunde bei der Lehrkraft ab (gelbes Formular ausfüllen).
2. Das gelbe Formular gibt er im Sekretariat I oder II ab. Es erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten (bis zur 9. Jahrgangsstufe).
3. Darf der Schüler nach Hause gehen, füllt er ein weißes Formular ("Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht") aus und lässt es durch ein Mitglied der Schulleitung unterschreiben.
4. Das weiße Formular muss innerhalb von 2 Tagen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und im Sekretariat I (weißer Briefkasten) abgegeben werden.
Wer sich zum vierten Mal in einem Schulhalbjahr während des Unterrichts befreien lässt, muss mit Attestpflicht rechnen!
Unterrichtsfremde Gegenstände, Skateboards, Handys, Tonträger
Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterrichtsbetrieb oder die Ordnung in der Schule stören, ist untersagt. Skateboards müssen entweder in den Spind gesperrt werden oder - wie Fahrräder und Roller - am Fahrradständer angeschlossen werden.
Die Benutzung (eingeschalteter Zustand) von Handys und i-Pods etc. während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht erlaubt! Entsprechende Gegenstände können sichergestellt werden (Abholung durch einen Erziehungsberechtigten). Ausnahmen zu Unterrichtszwecken können nur von Lehrkräften erteilt werden.
Vertretungsplan
Jeder Schüler sollte sich täglich über Vertretungen, Raumwechsel etc. informieren. Vertretungspläne befinden sich an den beiden Ausgängen (elektronische Anzeigetafeln, am Nebeneingang auch in Druckform) und können über das Elternportal eingesehen werden.
Die Klassensprecher schauen täglich vor dem Unterricht und in beiden Pausen nach, ob sich Stundenplanänderungen für den aktuellen und den nächsten Tag ergeben. Etwaige Änderungen müssen allen Mitschülern umgehend bekannt gegeben werden.
Wertmarken
Die Ausgabe der Wertmarken für den MVV-Ausweis erfolgt durch das Sekretariat II in Raum 007 am Mittwoch, Donnerstag und Freitag, jeweils 1. und 2. Pause.
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