Achtung: Bitte ggf. coronabedingte Änderungen beachten!
Das reibungslose Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sich alle an bestimmte Regeln halten, die Gefahren vermeiden helfen und dafür sorgen, dass die schulischen Anlagen und Einrichtungen sorgfältig behandelt werden. Die folgenden Regeln sollen das Zusammenleben erleichtern.
Verhalten vor dem Unterricht
1. Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Die Garderobe wird an den dafür vorgesehenen Garderobenhaken vor den Unterrichts- und Fachräumen oder in den Garderobenräumen aufgehängt oder in den Schließfächern verstaut. Wertgegenstände und Geld dürfen an den Garderoben nicht zurückgelassen werden. Spätestens beim Ertönen des ersten Gongs um 7.50 Uhr befinden sich alle Schülerinnen und Schüler an ihrem jeweiligen Unterrichtsraum.
2. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad, Roller oder Skateboard zur Schule kommen, stellen dieses ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab. Die Räder etc. müssen abgeschlossen werden. Motorfahrzeuge (Motorräder, PKW) dürfen auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden.
3. Wenn der Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, warten die Schüler in der Pausenhalle und gehen erst kurz vor Stundengong zum Klassenzimmer. Ein Aufenthalt vor den Unterrichtsräumen und auf den Gängen stört den stattfindenden Unterricht in den Nachbarräumen.
4. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht am Klassenzimmer eingetroffen ist, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat. Die übrigen Schüler verhalten sich inzwischen so ruhig, dass niemand gestört wird.
5. Die Namen der Schüler, die nicht anwesend sind, werden zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde vom Absentenheftführer in das Absentenheft eingetragen, das Sekretariat I wird über die Abwesenheit informiert.
6. Die Klassensprecher informieren die Klasse über evtl. Stundenplan-änderungen (Vertretungsplan im Schaukasten Eingang Nord) Jeder Schüler ist aber auch selbst dafür verantwortlich, sich über Stundenplanänderungen zu informieren!
Verhalten zum Stundenwechsel
Die Schüler wechseln die Klassenzimmer möglichst leise und auf dem kürzesten Weg. Kiosk und Cafeteria dürfen nur in den Pausen und in Freistunden aufgesucht werden! Zwischen den Unterrichtsstunden bleiben die Schüler nur dann im Klassenzimmer, wenn sie weiterhin dort Unterricht haben und eine Lehrkraft anwesend ist!
Pausenregelung
1. Zu Beginn der Pause sorgen die Lehrkräfte dafür, dass alle Schüler das Klassenzimmer verlassen.
2. Das Verlassen des Schulgeländes während der Vormittagspausen kann aus Aufsichtsründen grundsätzlich nicht gestattet werden! Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
3. Pausenaufenthaltsbereiche für die Unterstufe sind die Pausenhalle und die Pausenhöfe, nicht aber die Gänge, Klassenzimmer und Garderobenräume.
4. Ausnahme: Die Schüler dürfen in den Pausen
a. in die Bibliothek gehen (nur über das Haupttreppenhaus, Klassen 5-10),
b. die Räume der Sozialpädagogen (Keller Neubau) aufsuchen,
c. ihr Schließfach benutzen, ohne die gesamte Pause dort zu verbringen.
d. Schüler der Mittel- und Oberstufe dürfen sich in den Vormittagspausen auf den Gängen aufhalten, sofern sie dort ruhig sind und die Gänge nicht blockieren!
5. Der Verwaltungs- und Lehrerzimmerbereich ist nur aus besonderem Anlass zu betreten. In der 1. Pause ist der Zugang für Schüler grundsätzlich nicht erlaubt.
6. Getränke und Speisen können in den Pausen, nicht aber beim Wechsel des Klassenzimmers, in der Cafeteria bzw. am Kiosk gekauft werden. Dabei ist auf die Sauberkeit im Bereich der Cafeteria und der Pausenhalle besonders zu achten. Der Müll muss getrennt in den Mülleimern entsorgt werden.
7. Geschirr und Gläser dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Bereichs der Cafeteria benützt werden! Die Tabletts mit Tellern etc. sind nach dem Essen in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
8. In der Mittagspause (bei Nachmittagsunterricht) dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, um ihr Mittagessen Zuhause einzunehmen. Achtung: Bei Aufenthalt außerhalb des üblichen Schulwegs entstehen versicherungsrechtliche Probleme!
9. Fastfood darf an der Schule nicht verzehrt werden.
10. Ballspielen, Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die zu einem Herumtoben im Hof, in der Pausenhalle oder auf den Gängen und Treppen führen, müssen wegen Verletzungsgefahr unterbleiben. Im Rahmen der „bewegten Pause“ dürfen bereitgestellte KHG-Bälle auf dem Sportplatz verwendet werden.
11. Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Angelegenheiten oder nach Aufforderung aufgesucht werden. In der 1. Pause sind Lehrkräfte nur in dringenden Fällen und nach Vereinbarung zu sprechen. Dringend notwendige Telefongespräche können Schüler nur von dem Münztelefon beim Haupteingang ausführen!
Verhalten nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss werden in dem Klassenzimmer alle Stühle hochgestellt. Zudem achtet jeder Schüler darauf, dass er seinen Platz sauber verlässt. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel, löscht gegebenenfalls das Licht und schließt die Fenster. Die Sonnenschutz-Segel können nur von Lehrern (Schlüsselvorrichtung) bedient werden.
Schülerinnen und Schüler, die in der Schule auf den Nachmittagsunterricht warten, halten sich in der Pausenhalle oder in der Cafeteria auf. Bitte keinen Müll hinterlassen! Der längere Aufenthalt in den Gängen ist mittags nicht gestattet!
Stundenplanänderungen und Informationen für die Schüler
Stundenplanänderungen werden rechtzeitig im Schaukasten am Seiteneingang ausgehängt und sind auf den elektronischen Anzeigetafeln am Ost- und Nordeingang ersichtlich.
Kurzstundenplan (bitte anklicken)
Ordnung und Sauberkeit
1. Die sorgfältige Behandlung der Einrichtungsgegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Schulbetriebes.
2. Für Abfälle stehen drei verschiedenfarbige Abfallkörbe bereit. Bitte unbedingt auf eine Mülltrennung (Papier (blau) – Plastik u. Verpackungsmaterial (gelb) – Restmüll (weiß)) achten! Kartons werden direkt in die dafür vorgesehenen Papiercontainer auf der Nordseite entsorgt. Reinlichkeit in den Toiletten kommt allen zugute. Die Toiletten sind so zu hinterlassen, wie man sie selbst vorzufinden wünscht.
3. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind sofort im Sekretariat zu melden. Wer Einrichtungsgegenstände und schuleigene Bücher vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Bei Minderjährigen haften die Eltern.
4. Für die Sauberkeit im Klassenzimmer (Boden, Tafel, Tische) ist der Ordnungsdienst verantwortlich. Schwämme, Tafellappen und Kreide sind im Kopierraum erhältlich.
5. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und können dort auch abgeholt werden. Die „Schlamperkiste" steht in der Pausenhalle gegenüber den Getränkeautomaten.
6. Plakate und Anschläge dürfen nur mit Zustimmung des Direktorats (Stempel) im Eingangsbereich angebracht werden. Werbung jeglicher Art ist im Schulbereich verboten.
Nutzung von elektronischen Geräten
1. Elektronische Geräte der Schule - wie DVD-Player, Laptop, Beamer usw. - dürfen grundsätzlich nur von den Lehrkräften bedient werden. Ausnahmen kann nur die Lehrkraft gestatten.
2. Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterrichtsbetrieb stören, ist untersagt. Die Benutzung von Abspielgeräten im Unterricht (z.B. i-POD), ist nur dann erlaubt, wenn das Gerät von einer Lehrkraft für bestimmte Zwecke als Lernmittel eingesetzt wird (z.B. im Kunst- oder Musikunterricht).
3. Für Mobiltelefone gilt folgende Regelung:
Nutzung von Handys am KHG ab dem Schuljahr 2022/23
Für Schülerinnen aus den Klassen 5 bis 8 ist das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände des KHG grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (z.B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.
Ab der 9. Jahrgangsstufe ist die Handynutzung in den Pausen oder Freistunden (nicht beim Wechsel des Klassenzimmers) grundsätzlich erlaubt.
Dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
In Zweifelsfällen entscheiden anwesende Lehrkräfte, ob ein Inhalt bzw. eine Verhaltensweise angemessen und altersgemäß ist oder nicht.
Beschluss des Schulforums im Schuljahr 2022-23
Entsprechende Gegenstände können bei Missbrauch sichergestellt werden.
Unterrichtsbefreiung
Eine Unterrichtsbefreiung erfolgt ausschließlich durch das Direktorat. Anträge sind spätestens drei Tage vor Beurlaubung im Direktorat einzureichen (Formblatt erhältlich im Sekretariat oder von der KHG-Homepage).
Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts:
Eine Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts erfolgt ausschließlich durch das Direktorat am Ende einer Unterrichtsstunde! Es gilt folgendes Verfahren:
1. Der Schüler meldet sich am Ende einer Unterrichtsstunde bei der Lehrkraft ab (gelbes Formular ausfüllen).
2. Das gelbe Formular gibt er im Sekretariat I oder II ab. Es erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten (bis zur 9. Jahrgangsstufe).
3. Darf der Schüler nach Hause gehen, füllt er ein weißes Formular („Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht“) aus und lässt es durch ein Mitglied der Schulleitung unterschreiben.
4. Das weiße Formular muss innerhalb von 2 Tagen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und beim stellv. Klassenleiter abgegeben werden.
Wer sich zum vierten Mal in einem Schulhalbjahr während des Unterrichts befreien lässt, muss mit Attestpflicht rechnen!
Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind grundsätzlich verpflichtet, in der Sportstunde anwesend zu sein.
Krisen- und Feueralarm
Zu Beginn des Schuljahrs erfolgt eine Einweisung durch den Klassenleiter über das richtige Verhalten bei Krisensituationen bzw. im Brandfall.
Im Krisenfall erfolgen automatisierte Durchsage („Verschließen Sie den Klassenraum und warten Sie auf weitere Durchsagen!“) und Alarmton.
Im Brandfall erklingt nur ein einminütiger Heulton!
Verhalten bei Feueralarm
Innerhalb des Schulgebäudes:
Die Fluchtwege sind in den Gängen durch entsprechende Signale markiert. Eine Kurzinformation über die Alarmsignale hängt in jedem Klassenzimmer. Die Klassenleiter gehen mit den Klassen, den Weg ab, der im Notfall genommen werden muss (In der Regel: kürzester Weg zum nächsten Ausgang aber NIE durch Rauch gehen).
Außerhalb des Schulgebäudes:
Für alle Klassen gibt es auf dem Schulgelände eigens gekennzeichnete Sammelplätze, die unmittelbar nach Verlassen des Schulgebäudes aufzusuchen sind. Die Klassenleiter begehen zu Beginn des Schuljahrs mit ihren Klassen diese Sammelplätze, damit sie im Notfall auch wirklich bekannt sind.
Die Sammelplätze befinden sich im Bereich der Dreifachsporthalle und dem Sportplatz.
Rauchen und Alkohol
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Alkohol auf das Schulgelände ist strikt untersagt.
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