Die Hausordnung am KHG

Das reibungslose Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sich alle an bestimmte Regeln halten, die Gefahren vermeiden helfen und dafür sorgen, dass die schulischen Anlagen und Einrichtungen sorgfältig behandelt werden. Die folgenden Regeln sollen das Zusammenleben erleichtern.

I. Verhalten vor dem Unterricht

1. Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Die Garderobe wird in den Schließfächern verstaut oder an den Garderobenhaken aufge­hängt. Wertgegenstände und Geld dürfen an den Garderoben nicht zurückgelassen werden. Spätestens beim Ertönen des ersten Gongs um 7.50 Uhr befinden sich alle Schülerinnen und Schüler an ihrem jeweiligen Unterrichtsraum.

2. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad, Roller oder Skateboard zur Schule kommen, stellen dieses ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab. Die Räder etc. müssen abgeschlossen werden. Motorfahrzeuge (Motorräder, PKW) dürfen auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden.

3. Wenn der Unterricht nicht mit der ersten Stunde beginnt, warten die Schüler in der Pausenhalle und gehen erst kurz vor Stundengong zum Klassenzimmer. Ein Aufenthalt vor den Unterrichtsräumen und auf den Gängen stört den stattfindenden Unterricht in den Nachbarräumen.

4. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht am Klas­senzimmer eingetroffen ist, melden dies die Klassensprecher im Sekretariat. Die übrigen Schüler verhalten sich inzwischen so ruhig, dass niemand gestört wird.

5. Die Namen der Schüler, die nicht anwesend sind, werden von der Lehrkraft in das Klassenbuch eingetragen, das Sekretariat I wird über die Abwesenheit informiert.

6. Die Klassensprecher informieren die Klasse über evtl. Stundenplanänderungen (Vertretungsplan im Schaukasten Eingang Nord). Jeder Schüler ist aber auch selbst dafür verantwortlich, sich über Stundenplanänderungen zu informieren!

II.   Verhalten zum Stundenwechsel

Die Schüler wechseln die Klassenzimmer möglichst leise und auf dem kürzesten Weg. Kiosk und Cafeteria dürfen nur in den Pausen und in Freistunden aufgesucht werden.

III.  Pausenregelung

Zu Beginn der Pause sorgen die Lehrkräfte dafür, dass gelüftet wird und alle Schüler das Klassenzimmer verlassen. Die Pausen finden grundsätzlich im Freien statt, sofern die Witterungsbedingungen dies erlauben.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Vormittagspausen kann aus Aufsichts­gründen nicht gestattet werden. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab Kursphase Q12 und Q13).

Pausenaufenthaltsbereiche für die Unter- und Mittelstufe sowie 11. Klasse sind die Pausenhalle und die Pausenhöfe, nicht aber die Gänge und Klassenzimmer.

Ausnahme: Die Schüler dürfen in den Pausen

  • in die Bibliothek gehen (nur über das Haupttreppenhaus)
  • die Räume der Sozialpädagogen (Keller Neubau) aufsuchen,
  • ihr Schließfach kurz benutzen, ohne die gesamte Pause dort zu verbringen

Der Verwaltungs- und Lehrerzimmerbereich ist nur aus besonderem Anlass zu betreten.

Getränke und Speisen können in den Pausen, nicht aber beim Wechsel des Klassenzimmers in der Cafeteria bzw. am Kiosk gekauft werden.

Es ist auf die Sauberkeit im ganzen Schulareal, besonders im Bereich der Cafeteria und der Pausenhalle zu achten. Der Müll muss getrennt in den Mülleimern entsorgt werden. Geschirr und Gläser dürfen nur in und vor (Westpausenhof) der Cafeteria benutzt werden! Die Tabletts mit Tellern etc. sind nach dem Essen in den vorgesehenen Ständern abzustellen. Die täglichen Reinigungsdienste (klassenweise) sind zu beachten.

In der Mittagspause (bei Nachmittagsunterricht) dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, um ihr Mittagessen Zuhause einzunehmen. Achtung: Bei Aufenthalt außerhalb des üblichen Schulwegs entstehen versicherungsrechtliche Probleme!

Fastfood darf an der Schule nicht verzehrt werden.

Ballspielen, Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die zu einem Herumtoben im Hof, in der Pausenhalle oder auf den Gängen und Treppen führen, müssen wegen Verletzungsgefahr unterbleiben. Im Rahmen der „Bewegten Pause“ dürfen bereitgestellte KHG-Bälle auf dem Sportplatz verwendet werden. Private Bälle sind nicht erlaubt.

IV.   Verhalten nach Unterrichtsschluss

1. Nach Unterrichtsschluss werden in dem Klassenzimmer alle Stühle hochgestellt. Zudem achtet jeder Schüler darauf, dass er seinen Platz sauber verlässt. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel, löscht gegebenenfalls das Licht und schließt die Fenster. 

2. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule auf den Nachmittagsunterricht warten, halten sich in der Pausenhalle oder in der Cafeteria auf. Bitte keinen Müll hinterlassen! Der längere Aufenthalt in den Gängen ist auch mittags nicht gestattet!

V.    Stundenplanänderungen und Informationen für die Schüler

Stundenplanänderungen werden rechtzeitig im Schaukasten am Seiteneingang ausgehängt und sind auf den elektronischen Anzeigetafeln am Ost- und Nordeingang ersichtlich. Über das Elternportal und WebUntis kann man außerdem den Vertretungsplan jederzeit einsehen, der an Unterrichtstagen gegen 7:40 Uhr sowie situationsbedingt während des Tages aktualisiert wird.

VI.   Ordnung und Sauberkeit

Die sorgfältige Behandlung der Einrichtungsgegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Schulbetriebes. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind sofort im Sekretariat zu melden. Wer Einrichtungsgegenstände und schuleigene Bücher vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Bei Minderjähri­gen haften die Eltern.

Für Abfälle stehen drei verschiedenfarbige Abfallkörbe bereit. Bitte unbedingt auf eine Mülltrennung (Papier (blau) – Plastik u. Verpackungsmaterial (gelb) – Restmüll (weiß)) achten. Kartons werden di­rekt in die dafür vorgesehenen Papiercontainer entsorgt.

Reinlichkeit in den Toiletten kommt allen zugute. Die Toiletten sind so zu hinterlassen, wie man sie selbst vorzufinden wünscht.

Für die Sauberkeit im Klassenzimmer (Boden, Tafel, Tische) ist der Ordnungsdienst verantwortlich. Schwämme, Tafellappen und Kreide sind im Kopierraum erhältlich.

Fundsachen sind bei den Hausmeistern abzugeben und können dort auch abgeholt werden. Gefundene Kleidungsstücke werden in der Pausenhalle neben dem Musiksaal gesammelt.

Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterrichtsbetrieb stören oder andere gefährden, ist untersagt.

Plakate und Anschläge dürfen nur mit Zustimmung des Direktorats (Stempel) im Eingangsbereich angebracht werden. Werbung jeglicher Art ist im Schulbereich verboten.

VII. Nutzung von Handys und elektronischen Geräten

Elektronische Geräte der Schule - wie DVD-Player, Laptop, Beamer usw. - dürfen grundsätzlich nur von den Lehrkräften bedient werden. Ausnahmen kann nur die Lehrkraft gestatten. 

Für Schülerinnen aus den Klassen 5 bis 8 ist das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände des KHG grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (z. B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.

Ab der 9. Jahrgangsstufe ist die Handynutzung in den Pausen oder Freistunden (nicht beim Wechsel des Klassenzimmers) grundsätzlich erlaubt. Dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Während des Unterrichts darf das Handy nicht verwendet werden und es befindet sich in ausgeschaltetem Zustand oder im Flugmodus in der Schultasche. Ausnahmen (z. B. zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke) können nur Lehrkräfte erteilen.
  • Das Benutzen von Handys in Toilettenräumen ist strikt untersagt.
  • Der Gang vor dem Lehrerzimmer ist eine Handyruhezone.

Generell nicht erlaubt sind

  • Spielen von Handy-Spielen, insbesondere mit Gewaltdarstellungen
  • Konsum von Filmen, Memes oder online-Videos (YouTube, Tiktok, Instagram etc.) ohne Unterrichtsbezug
  • Fotografieren oder Filmen von Schüler*innen, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Gruppenbildung, z. B. zum gemeinsamen Anschauen von Spielen oder Videos

In Zweifelsfällen entscheiden anwesende Lehrkräfte, ob ein Inhalt bzw. eine Verhaltensweise angemessen und altersgemäß ist oder nicht. Beschluss des Schulforums im Schuljahr 2022/ 2023

VIII. Unterrichtsbefreiung

Eine Unterrichtsbefreiung erfolgt ausschließlich durch das Direktorat. Anträge sind spätestens drei Tage vor Beurlaubung im Direktorat einzureichen (Formblatt erhältlich im Sekretariat oder von der KHG-Homepage).

Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts: Eine Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts erfolgt ausschließlich durch das Direktorat am Ende einer Unterrichtsstunde. Es gilt folgendes Verfahren:

  • Der Schüler / Die Schülerin meldet sich am Ende einer Unterrichtsstunde bei der Lehrkraft ab (gelbes Formular ausfüllen).
  • Das gelbe Formular gibt er / sie  im Sekretariat ab. Es erfolgt ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten (bis zur 10. Jahrgangsstufe).
  • Darf der Schüler / die Schülerin nach Hause gehen, füllt er / sie ein weißes Formular („Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht“) aus und lässt es durch ein Mitglied der Schulleitung unterschreiben. Das weiße Formular muss innerhalb von zwei Tagen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und beim stellv. Klassenleiter abgegeben werden.
  1. Wer sich zum vierten Mal in einem Schulhalbjahr während des Unterrichts befreien lässt, muss mit Attestpflicht rechnen!
  2. Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind grundsätzlich verpflichtet, in der Sportstunde anwesend zu sein.

IX. Krisen-und Feueralarm

Zu Beginn des Schuljahrs erfolgt eine Einweisung durch den Klassenleiter über das richtige Verhalten bei Krisensituationen bzw. im Brandfall.

Im Brandfall erklingt ein Heulton in kurzen Intervallen.

Im Krisenfall erfolgen eine automatisierte Durchsage („Sicherheitsalarm. Verschließen Sie den Klassenraum und warten Sie auf weitere Durchsagen!“)und ein Alarmton.

Verhalten bei Feueralarm

Innerhalb des Schulgebäudes:

Die Fluchtwege sind in den Gängen durch entsprechende Signale markiert. Eine Kurzinformation über die Alarmsignale hängt in jedem Klassenzimmer. Die Klassenleiter gehen mit den Klassen, den Weg ab, der im Notfall genommen werden muss (In der Regel: kürzester Weg zum nächsten Ausgang).

Außerhalb des Schulgebäudes:

Für alle Klassen gibt es auf dem Schulgelände eigens gekennzeichnete Sammelplätze, die unmittelbar nach Verlassen des Schulgebäudes aufzusuchen sind. Die Klassenleiter begehen zu Beginn des Schuljahrs mit ihren Klassen diese Sammelplätze, damit sie im Notfall auch wirklich bekannt sind.

Die Sammelplätze befinden sich im Bereich der Dreifachsporthalle, auf der Wiese vor dem Lehrerzimmer und auf dem Sportplatz.

X.    Rauchen und Alkohol

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Alkohol auf das Schulgelände ist strikt untersagt.

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