Hier geht's zum Hausaufgabenkonzept (bitte anklicken)
Eine Arbeitsgruppe, an der auch die SMV beteiligt war, hat das folgende Hausaufgabenkonzept erstellt. Es beschreibt die Rechte und Pflichten von SchülerInnen und Lehrkräften, aber auch die Rolle der Eltern bei der Begleitung ihrer Kinder in Sachen Hausaufgaben.
Hier finden Sie das aktuelle Leistungserhebungskonzept des KHG (bitte anklicken)
Hinweise zum Leistungserhebungskonzept
Für faire und transparente Noten kombinieren wir die staatlichen Vorgaben des bayerischen Kultusministeriums mit den pädagogischen Schwerpunkten unserer Schule.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die rechtliche Basis für alle Noten und Prüfungen bildet im Wesentlichen die Bayerische Gymnasiale Schulordnung (GSO).
Näheres zu den Leistungserhebungen finden Sie hier unter "Bewertungsstandards" und - teilweise - auf den Seiten der Fachschaften unter "Schulleben".
Für die Fächer am Gymnasium gibt es jeweils spezifische Vorgaben für die Bewertung von Leistungserhebungen (in der Regel durch die jeweiligen Fachreferenten am ISB). Innerhalb dieser Vorgaben bestehen pädagogische Spielräume, die von der Lehrkraft in eigener Verantwortung genutzt werden können. So gibt es z. B. in der Unter- und Mittelstufe keine für alle Fächer verbindlichen Prozentvorgaben bei der Umrechnung von Bewertungseinheiten in Noten.
Im Folgenden finden Sie die von den Fachschaftsleitungen am KHG mitgeteilten Bewertungskriterien:
Deutsch
Für das Fach Deutsch gelten im Hinblick auf die Bewertung von Schülerleistungen die in Art. 52 Abs. 2 BayEUG festgelegten Grundsätze in vollem Umfang. Bei schriftlichen Arbeiten im Fach Deutsch handelt es sich um komplexe sprachliche und gedankliche Leistungen, die sich nur ganzheitlich erfassen lassen. Die Notengebung erfolgt nicht durch eine Addition von Teilleistungen, sondern als Gesamtwürdigung der individuellen Schreibleistung. Das Gesamturteil wird in einer kurzen Schlussbemerkung erläutert (vgl. KMS zum Lernbereich „Schreiben“ vom 29. Juni 2023). Nähere Informationen erhalten Sie hier:
www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/deutsch/leistungserhebungen/
Latein
Informationen zum Fach Latein finden Sie hier!
Mathematik
Für die Notengebung im Fach Mathematik gibt es die nach BayEUG Art. 52 allgemeinen Vorgaben zur Bewertung von Leistungen.
Hier finden Sie den Bewertungsschlüssel für die Oberstufe und das Abitur. Er dient auch in der Unter- und Mittelstufe bei den kleinen und großen Leistungsnachweisen als Orientierung und wird nach pädagogischem Ermessen an das jeweilige Anforderungsniveau einer Leistungserhebung angepasst.
Die Richtlinien zur Bewertung von mündlichen Leistungen werden in allen Jahrgangsstufen beachtet.
Moderne Fremdsprachen
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/moderne-fremdsprachen/
Englisch: https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/englisch/
Schriftliche Leistungsnachweise:
Der Schwellenwert für eine noch ausreichende Arbeit liegt zwischen 50 und 60% und hängt davon ab, in welchem Maße Kompetenzen angewendet werden müssen, die über die einfache Anwendung und Reproduktion - z.B. in Lückentexten - hinausgehen. In der Unterstufe liegt er in der Regel bei 55-60%.
"Der sich zwischen 50 und 60 % bewegende Schwellenwert hängt ab von einer Vielzahl von Faktoren, kann daher nicht für alle Prüfungskonstellationen gleich festgelegt werden und wird bei kompetenzorientierten Aufgaben, vor allem in der Mittel- und Oberstufe, in aller Regel bei 50 % anzusetzen sein. Gesondert zu betrachten sind z.B. Leistungserhebungen mit Prüfungsteilen zum Hör- oder Leseverstehen, die multiple-choice-Aufgaben (Ratewahrscheinlichkeit) beinhalten." (Aus dem KMS Unterricht in den modernen Fremdsprachen in Bayern)
Leistungserhebungen und Bewertungsraster (mündlich und schriftlich)
Physik
Für die Notengebung bzw. Leistungsbewertung in Physik gibt es nur die allgemeinen Vorgaben nach BayEUG Art. 52 und den Notenschlüssel für die schriftliche Abiturprüfung (entspricht dem Abiturschlüssel in Mathematik, siehe oben).
Nach fachschaftsinterner Absprache verwenden wir bei der Bewertung mündlicher Leistungen bzw. Unterrichtsbeiträgen diesen Kriterienkatalog.
Bei Schulaufgaben, Klausuren und sonstigen kleinen schriftlichen Leisungsnachweisen orientieren wir uns an dem Abiturschlüssel, den wir aber nach pädagogischem Ermessen an das jeweilige Anforderungsniveau der Prüfung anpassen.
Biologie und Chemie
Kleine Leistungsnachweise
Schriftlich
Mündlich
Große Leistungsnachweise in Form von Halbjahresklausuren nur in der Oberstufe
Terminlich durch das Oberstufenbüro festgelegt, Gewichtung durch Oberstufenrichtlinien festgelegt (Verhältnis 1:1[mündliche Gesamtleistung]) , Bewertung in aller Regel nach normiertem „Oberstufenschlüssel“
Geschichte
In den Jgst. 6-11 werden je Halbjahr mind. 2 kleine Leistungsnachweise erhoben, davon in der Regel 1 als schriftl. kleiner Leistungsnachweis (wobei hier auch Formate wie kriteriengeleitetes Lernplakat etc. möglich sind, sofern im anderen Halbjahr ein angekündigter Test geschrieben wird) - alle kleinen Leistungsnachweise werden in der Regel 1-fach gewichtet.
In den Jgst. 12/13 werden je Halbjahr mind. 2 kleine Leistungsnachweise erhoben, davon auf grundlegendem Anforderungsniveau im Semester 13/2 (hier kein großer Leistungsnachweis/Klausur) gemäß GSO einer in Form eines schriftl. kleinen Leistungsnachweises - alle KLN werden in der Regel 1-fach gewichtet.
Der Lehrplan beschreibt die Anforderungen im Fach Geschichte ab der 6. Jahrgangsstufe:
https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachprofil/gymnasium/geschichte
Geographie
Im Fach Geographie (Jgst. 5, 7, 10, 12, 13) gibt es mündliche und schriftliche Noten, die gleich gewichtet sind. Diese gelten alle bis zur Oberstufe als „kleine Leistungsnachweise“.
Die mündlichen Noten können sich ergeben aus: Rechenschaftsablagen, Stundenzusammenfassungen am Ende, Unterrichtbeiträgen sowie Referaten.
Die schriftlichen Noten ergeben sich aus angekündigten Tests. In Klasse 11 gibt es pro Halbjahr eine Kurzarbeit als weitere schriftlichen Note, die 2fach gewichtet ist.
In der Oberstufe gibt es auch mündliche und schriftliche Noten. Allerdings hier nun im Verhältnis 1:1.
Schriftliche Leistungserhebungen werden in der Regel „positiv korrigiert“, d.h. dass die richtigen/erwarteten Antworten angegeben werden. Alternativ/Zusätzlich wird ein Erwartungshorizont ausgegeben und/oder der Test/die Arbeit hinreichend besprochen.
Noten werden den SuS zeitnah mitgeteilt.
Für die Notengebung wird in der Regel diese Punktetabelle angewendet.
Kunst
Für dieses Fach gilt bei großen Leistungsnachweisen der Notenschlüssel der Oberstufe
Musik
Für dieses Fach gilt bei großen Leistungsnachweisen der Notenschlüssel der Oberstufe.
Politik und Gesellschaft (PuG)
Sozialwissenschaftlicher Zweig (ab Klasse 8):
Pro Halbjahr: jeweils eine Schulaufgabe und mind. ein angekündigter Test, daneben: mündliche Noten (z.B. Rechenschaftsablage, Unterrichtsbeitrag, Referat)
Große und kleine Leistungsnachweise werden in PuG 1:1 gewichtet
Sprachlicher Zweig
Besonderheit in 9. Klasse SpG: Praktikumsbericht (doppelte Gewichtung)
Ab Klasse 10: Pro Halbjahr: mind. ein angekündigter Test, daneben: mündliche Noten (z.B. Rechenschaftsablage, Unterrichtsbeitrag, Referat)
Oberstufe (Klasse 12 und 13):
Grundlegendes Anforderungsniveau: Klausuren in 12/1, 12/2, 13/1, weitere kleine Leistungsnachweise (davon mind. einer pro Halbjahr mündlich, mindestens einer schriftlich in 13/2)
Erhöhtes Anforderungsniveau: Klausuren in 12/1, 12/2, 13/1, 13/2, weitere kleine Leistungsnachweisen (davon mind. einer pro Halbjahr mündlich)
Wirtschaft/Recht
Für dieses Fach gilt bei großen Leistungsnachweisen der Notenschlüssel der Oberstufe
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