Hausaufgabenkonzept

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Eine Arbeitsgruppe, an der auch die SMV beteiligt war, hat das folgende Hausaufgabenkonzept erstellt. Es beschreibt die Rechte und Pflichten von SchülerInnen und Lehrkräften, aber auch die Rolle der Eltern bei der Begleitung ihrer Kinder in Sachen Hausaufgaben.

 

Leistungserhebungskonzept

Hier finden Sie das Leistungserhebungskonzept des KHG (bitte anklicken)

Hinweise zum Leistungserhebungskonzept

Mit Inkrafttreten der Neufassung der gymnasialen Schulordnung in Bayern (GSO) wurden die Gestaltungsspielräume der einzelnen Gymnasien deutlich erweitert. So trifft die Lehrerkonferenz nach § 53 GSO grundsätzliche Festlegungen zu Art und Zahl von Leistungsnachweisen in eigener Verantwortung. Mit der Veröffentlichung des Leistungserhebungskonzepts wollen wir für mehr Transparenz bei Eltern und Schülern sorgen.

In der Tabelle können Sie die Anzahl der angekündigten Leistungserhebungen (sog. "große Leistungsnachweise") pro Fach und Jahrgangsstufe nachlesen.

Für die Erhebung von sog. "kleinen Leistungsnachweisen" (also mündliche Noten, Stegreifaufgaben usw.) gibt es keine verbindlichen Festlegungen, es sind jedoch die Vorgaben durch die Schulordnung zu beachten.

Näheres zu den Leistungserhebungen finden Sie hier unter "Bewertungsstandards" und - teilweise - auf den Seiten der Fachschaften unter "Schulleben".

 

Bewertungsstandards für Leistungserhebungen

Für die Fächer am Gymnasium gibt es jeweils spezifische Vorgaben für die Bewertung von Leistungserhebungen (in der Regel durch die jeweiligen Fachreferenten am ISB). Innerhalb dieser Vorgaben bestehen pädagogische Spielräume, die von der Lehrkraft in eigener Verantwortung genutzt werden können. So gibt es z.B. in der Unter- und Mittelstufe keine für alle Fächer verbindlichen Prozentvorgaben bei der Umrechnung von Bewertungseinheiten in Noten.

Im Folgenden finden Sie die von den Fachbetreuern am KHG mitgeteilten Bewertungskriterien:

Deutsch

https://www.isb.bayern.de/download/18696/160719_kms_schreiben_neu_r.pdf

Latein

Informationen zum Fach Latein finden Sie hier!

Moderne Fremdsprachen

Schriftliche Leistungsnachweise:

Der Schwellenwert für eine noch ausreichende Arbeit liegt zwischen 50 und 60% und hängt davon ab, in welchem Maße Kompetenzen angewendet werden müssen, die über die einfache Anwendung und Reproduktion - z.B. in Lückentexten - hinausgehen. In der Unterstufe liegt er in der Regel bei 55-60%.

"Der sich zwischen 50 und 60 % bewegende Schwellenwert hängt ab von einer Vielzahl von Faktoren, kann daher nicht für alle Prüfungskonstellationen gleich festgelegt werden und wird bei kompetenzorientierten Aufgaben, vor allem in der Mittel- und Oberstufe, in aller Regel bei 50 % anzusetzen sein. Gesondert zu betrachten sind z.B. Leistungserhebungen mit Prüfungsteilen zum Hör- oder Leseverstehen, die multiple-choice-Aufgaben (Ratewahrscheinlichkeit) beinhalten." (Aus dem KMS Unterricht in den modernen Fremdsprachen in Bayern)

https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/materialien-der-letzten-12-monate/bewertung_schreibaufgaben/

Sprachmittlung:

https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/materialien-der-letzten-12-monate/sprachmittlungsaufgaben/

mündliche Prüfungen:

https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/materialien-der-letzten-12-monate/muendliche-pruefung-moderne-fremdsprachen/

Mathematik

Für die Notengebung im Fach Mathematik gibt es die nach BayEUG Art. 52 allgemeinen Vorgaben zur Bewertung von Leistungen:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-52?AspxAutoDetectCookieSupport=1

https://www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/materialien/abiturpruefung-mathematik-ab-2020/

Hier finden Sie den Bewertungsschlüssel für die Oberstufe und das Abitur. Er dient auch in der Unter- und Mittelstufe bei den kleinen und großen Leistungsnachweisen als Orientierung und wird nach pädagogischem Ermessen an das jeweilige Anforderungsniveau einer Leistungserhebung angepasst.

Die Richtlinien zur Bewertung von mündlichen Leistungen werden in allen Jahrgangsstufen beachtet.

Physik

Für die Notengebung bzw. Leistungsbewertung in Physik gibt es nur die allgemeinen Vorgaben nach BayEUG Art. 52 und den Notenschlüssel für die schriftliche Abiturprüfung (entspricht dem Abiturschlüssel in Mathematik, siehe oben).

Nach fachschaftsinterner Absprache verwenden wir bei der Bewertung mündlicher Leistungen bzw. Unterrichtsbeiträgen diesen Kriterienkatalog.

Bei Schulaufgaben, Klausuren und sonstigen kleinen schriftlichen Leisungsnachweisen orientieren wir uns an dem Abiturschlüssel, den wir aber nach pädagogischem Ermessen an das jeweilige Anforderungsniveau der Prüfung anpassen.

Biologie und Chemie

Kleine Leistungsnachweise

Schriftlich

  • Angekündigte Tests, je nach Stoffumfang mit einfacher oder doppelter Gewichtung
  • Optional Grundwissenstests, ebenfalls angekündigt (institutionalisiert im Fach Chemie zu Beginn der 10. Jahrgangsstufe)
  • Unangekündigt: „Stegreifaufgaben“
  • optional: NuT-„Jahgangsstufen- Test“ (6)

 

Mündlich

  • Rechenschaftsablagen
  • Unterrichtsbeiträge (nach Absprache)
  • Referate nach Absprache
  • Ergebnisse von Gruppenarbeiten, etc… (nach Absprache)

 

Große Leistungsnachweise in Form von Halbjahresklausuren nur in der Oberstufe

Terminlich durch das Oberstufenbüro festgelegt, Gewichtung durch Oberstufenrichtlinien festgelegt (Verhältnis 1:1[mündliche Gesamtleistung]) , Bewertung in aller Regel nach normiertem „Oberstufenschlüssel“

 

Geschichte/Sozialkunde

Der Lehrplan beschreibt die Anforderungen im Fach Geschichte ab der 6. Jahrgangsstufe:

https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachprofil/gymnasium/geschichte

10. Klasse:

Die Note in Sozialkunde wird im Verhältnis 1:1 mit Geschichte verrechnet, nur die Kombinote ist vorrückungsrelevant.

11./ 12. Klasse:

Pro Halbjahr werden im Fach Sozialkunde mindestens 1 kleiner und in Geschichte mindestens 2 kleine Leistungsnachweise erhoben und eine Kombiklausur (Sk + G zum gleichen Termin) geschrieben. Jede Teilklausur wird dabei einzeln gemäß des Abiturschlüssels des Faches bewertet.

Für die jeweilige Fachnote werden der große Leistungsnachweis (= Klausur) und der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise im Verhältnis 1:1 verrechnet.

Für die Kombinote werden die Fachnote Geschichte und die Fachnote Sozialkunde im Verhältnis 2:1 verrechnet.

Geographie

Im Fach Geographie gibt es mündliche und schriftliche Noten, die gleich gewichtet sind. Diese gelten alle bis zur Oberstufe als „kleine Leistungsnachweise“.

Die mündlichen Noten können sich ergeben aus: Rechenschaftsablagen, Stundenzusammenfassungen am Ende, Unterrichtbeiträgen sowie Referaten.

Die schriftlichen Noten ergeben sich aus angekündigten Tests oder unangekündigten Stegreifaufgaben.  In Klasse 10 gibt es pro Halbjahr eine Kurzarbeit als weitere schriftlichen Note, die 3fach gewichtet ist.

In der Oberstufe gibt es auch mündliche und schriftliche Noten. Allerdings hier nun im Verhältnis 1:1.

Schriftliche Leistungserhebungen werden in der Regel „positiv korrigiert“, d.h. dass die richtigen/erwarteten Antworten angegeben werden. Alternativ/Zusätzlich wird ein Erwartungshorizont ausgegeben und/oder der Test/die Arbeit hinreichend besprochen.

Noten werden den SchülerInnen zeitnah mitgeteilt.

Für die Notengebung wird in der Regel diese Punktetabelle angewendet.

Wirtschaft/Recht

Für dieses Fach gilt bei großen Leistungsnachweisen der Notenschlüssel der Oberstufe

Musik

Für dieses Fach gilt bei großen Leistungsnachweisen der Notenschlüssel der Oberstufe.

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