1. Schritt: Information der Schule am ersten Tag der Erkrankung
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und nicht zur Schule kommen können, so ist es wichtig, dass Sie uns noch vor Unterrichtsbeginn (d.h. vor 7:55 Uhr) darüber schriftlich oder telefonisch informieren. Unter der Rufnummer 089/8980340 können Sie Ihr Kind telefonisch entschuldigen. Eine schriftliche Krankmeldung kann durch Mitschüler (Geschwister, Nachbarskinder etc.) überbracht, im Elternportal übermittelt oder per Fax (089/89803479)an die Schule geschickt werden.
Bitte keine E-Mail an die allgemeine Schuladresse schicken, da diese nicht vor 7.55 Uhr bearbeitet werden kann!
Denken Sie bitte daran, dass SuS, die ohne Entschuldigung fehlen und deren Eltern wir telefonisch nicht erreichen können, bei uns große Besorgnis auslösen. Wir sind dann verpflichtet, den Verbleib abzuklären und unter Umständen die Polizei einzuschalten.
2. Schritt: schriftliche Entschuldigung
Am dritten Tag nach der Krankmeldung muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Benutzen Sie dazu bitte den entsprechenden Vordruck, der im Sekretariat oder auch über unsere Homepage (siehe unten) erhältlich ist. Das ausgefüllte Formular bitte in den Briefkasten vor Sek. I werfen!
Sonderfall: Unterrichtsbefreiung wegen Erkrankung während des Unterrichts
Eine krankheitsbedingte Befreiung während des Unterrichts erfolgt ausschließlich durch das Direktorat - in der Regel am Ende einer Unterrichtsstunde!
Es gilt folgendes Verfahren:
Abmeldung bei der gerade unterrichtenden Lehrkraft und Unterschrift derselben auf dem gelben Formular „vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht" – in der Regel - nur am Ende der Unterrichtsstunde. Danach Abgabe im Sekretariat. Ein Anruf bei den Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Sekretärin. Das weiße Formular „vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht“ ausfüllen und einem Mitglied der Schulleitung zur Unterschrift vorlegen. Zuhause von einer/m Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und innerhalb von 2 Tagen in den Briefkasten am Sek. I werfen.
Vergessen Sie bitte nicht, uns Änderungen Ihrer Telefonnummer mitzuteilen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse (vor allem häufige Abmeldungen während des Unterrichts) oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule laut Schulordnung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Für schriftliche Entschuldigungen
Entschuldigungsformular ("pdf")
Für Anträge auf Beurlaubung
Beurlaubung ("pdf")
Für Auslandsaufenthalte
Informationsblatt ("pdf")
Aufnahmeformular für das Kurt-Huber-Gymnasium (nicht bei Neueinschreibung zur 5. Klasse)
Aufnahmeformular ("pdf")
Alle Formulare und Informationen zur Neueinschreibung für die 5. Klasse hier!
Für die Registrierung im Elternportal
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