Spanisch als spät beginnende Fremdsprache

Für unsere Schüler, die Spanisch noch nicht als 3. Fremdsprache gewählt haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit, mit Spanisch eine vierte Fremdsprache im Austausch gegen die erste oder zweite Fremdsprache zu erlernen.

Hier ist zu beachten, dass die Schule nur im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Spanisch in dieser Form anbieten kann (Fußnote 7 Anlage 2 GSO). Das heißt, es besteht kein Anrecht auf die Einrichtung eines Kurses in jedem Schuljahr. Sollte Spanisch gewählt werden, muss das Fach bis zum Abitur belegt werden (Pflicht: 3 Jahre). Steht also ein Umzug ins Haus gilt es zu bedenken, dass ein Schulwechsel nur an eine Schule möglich ist, die ebenfalls Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache anbietet.

Es besteht die Möglichkeit im Rahmen des Abiturs ein Kolloquium, d.h. eine mündliche Abiturprüfung abzulegen. Zudem muss bedacht werden, dass in diesem Rahmen die Pflichtbelegung von Spanisch die Schüler nicht von der verpflichtenden Belegung einer weiteren fortgeführten Fremdsprache in der Oberstufe befreit, die ebenfalls bis zum Abitur fortgeführt werden muss. Sie muss zusätzlich belegt werden.

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