Ethik als Schulfach und sein Beitrag zur Bildung
Ethik ist eine Disziplin der Philosophie. Aus dem Griechischen stammend bedeutet der Begriff Philosophie wörtlich etwa Liebe zur Klugheit. Die Philosophen hinterfragen bei ihrem Streben nach Weisheit, Wissen und Wahrheit sämtliche Bereiche des Menschseins, des Zusammenlebens, der Welt und darüber hinaus. Die Ethik wiederum befasst sich mit dem „rechten und guten“ menschlichen Handeln.
Ganz konkret behandelt der Ethikunterricht z.B. Fragen wie diese:
Was ist eigentlich „gut“ oder „schlecht“?
Wie soll ich handeln?
Gibt es einen Gott?
Was ist ein glückliches und gerechtes Leben?
Bei der Suche nach Antworten ist es das Kernanliegen des Faches Ethik, auf Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung moralische Orientierung in der modernen Welt von heute zu geben und einen Beitrag für die Gestaltung eines gelingenden Lebens (für sich selbst und auch die Anderen) zu leisten.
Dem Schulfach Ethik kommt also ein besonderer Stellenwert innerhalb des bildungspolitischen Auftrags zu, „[…] nicht nur Wissen und Können [zu] vermitteln, sondern auch Herz und Charakter [zu] bilden“ (Art. 131, Bayerische Verfassung). Dabei wird fortwährend die Pluralität der Weltanschauungen und Bekenntnisse berücksichtigt.
Teilnahme am Ethikunterricht sowie Ethik als Abiturprüfungsfach
Für Schüler/innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie beispielsweise keiner Glaubensgemeinschaft angehören, ist der Ethikunterricht Pflichtfach.
Falls ein freiwilliger Wechsel vom Religionsunterricht in den Ethikunterricht gewünscht ist, erfolgt dieser über eine schriftliche Abmeldung vom Religionsunterricht. Diese Abmeldung muss spätestens in der letzten Unterrichtswoche des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr im Sekretariat der Schule eingereicht werden. Grundsätzlich kann jede/r Schüler/in für jede Jahrgangsstufe Ethik als Unterrichtsfach wählen.
Wird Ethik als Abiturprüfungsfach in Betracht gezogen, ist jedoch Folgendes zu beachten (§79 (1) 3 GSO):
Wurde der Ethikunterricht mindestens ab inklusive Jahrgangsstufe 10 besucht, kann Ethik auch regulär als Abiturprüfungsfach gewählt werden.
Wechselt ein/e Schüler/in jedoch erst für die Jahrgangsstufe 11 in Ethik, ist das neue Fach nur als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 durch eine Feststellungsprüfung die Kenntnisse über die Ethik-Lerninhalte der 10. Klasse nachgewiesen werden konnten. Sonst scheidet Ethik als Abiturprüfungsfach aus. Diese Feststellungsprüfung findet am KHG verbindlich für alle Schüler/innen statt, die erst zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 in den Ethikunterricht wechseln.
Martina Müller
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