Latein

Grundsätze der Leistungsbewertung

In der Unter- und Mittelstufe zählen die Schulaufgaben („große Leistungsnachweise“) zu zwei Dritteln, die mündlichen Leistungen („kleine Leistungsnachweise“) zu einem Drittel für die Gesamtbewertung, also für die Zeugnisnote. Als „kleine Leistungsnachweise“ gelten neben den ‚rein‘ mündlichen Leistungen (Rechenschaftsablagen, laufende Beteiligung am Unterrichtsgespräch etc.) auch Extemporalien, Tests und besondere Einzelleistungen wie Präsentationen.

Die Zahl der zu schreibenden Schulaufgaben entspricht in der Regel der Zahl der Wochenstunden in Latein, das heißt, es werden in aller Regel drei bis vier Schulaufgaben pro Schuljahr geschrieben.

Allen Schulaufgaben wird der aktuelle Lernstoff, das heißt: die in jüngster Zeit erworbenen Kompetenzen, zugrunde gelegt. Hinzu kommen das Grundwissen und eventuell gerade wiederholte Lerninhalte bzw. Kompetenzen. Als Grundwissen gilt sowohl die erworbene Sprachkompetenz (Wortschatz, Formenlehre, Syntax, Übersetzungskompetenz) als auch das erarbeitete inhaltliche Basiswissen zur Kulturgeschichte (z.B. Götter, Mythen, Literaturgeschichte, römisches Leben etc.), wie es im vom Kultusministerium herausgegebenen Grundwissenskatalog verzeichnet ist.

Alle Schulaufgaben sind zweigeteilt, die beiden Teile werden zunächst getrennt bewertet, bevor die Gesamtnote gebildet wird.

Der erste Teil jeder Schulaufgabe beinhaltet eine lateinisch-deutsche Übersetzung. Der Text besteht aus ungefähr 60–70 Worten, ab Klasse 10 ist ein Lexikon erlaubt, der „Fehlerschritt“, also die Zuordnung der festgestellten Fehler zu einer Note, liegt meist bei 2–4 Fehlern (also z.B. bis zu 3 Fehlern gibt es die „1“, bis zu 6 Fehlern gibt es die „2“, bis zu 9 Fehlern die „3“ usw.), je nach Schwierigkeitsgrad des Textes.

Der zweite Teil ist ebenfalls textbasiert, das heißt, die meisten der hier gestellten Aufgaben zu Wortschatz, Formenlehre, Syntax und inhaltlichen Zusammenhängen beziehen sich auf einen eher kurzen vorgelegten lateinischen Text, der entweder aus dem Unterricht bekannt ist oder, wenn dies nicht der Fall, zusammen mit einer deutschen Übersetzung gegeben wird. In diesem Teil werden die Schülerleistungen in Bewertungseinheiten (also in „Punkten“, nicht in Fehlern) gemessen, die Hälfte der möglichen „Punkte“ muss für ein „ausreichend“, also für die Note „4“, erreicht sein.

Die Gesamtnote für die Schulaufgabe wird aus den Teilnoten für die beiden Teile errechnet: In den Klassen 5–8 zählt die Übersetzung zu drei Vierteln, der zweite Teil zu einem Viertel, in den Klassen 9–10 zählt die Übersetzung zu zwei Dritteln, der zweite Teil zu einem Drittel; es wird gegebenenfalls zu Gunsten der Schülerin bzw. des Schülers gerundet.

© 2024 Kurt-Huber-Gymnasium | Realisierung: TYPO3 Agentur München: ip&more GmbH

Website durchsuchen

Hier Suchbegriff eingeben.