Regelungen zum Betriebspraktikum

Aufgrund der Erfahrungen des ersten Praktikums wurden in Absprache zwischen Schule und Elternbeirat folgende Regelungen für das Praktikum getroffen:
    Dauer des Praktikums: zwei Wochen
    Zeitraum: zweite Woche der Osterferien und erste Woche nach den Osterferien
    Stellensuche: Die Schüler suchen sich Ihre Stelle selbst. In Einzelfällen stehen die Lehrer mit Informationen zur Seite. Der Praktikumsbetrieb sollte ein Ausbildungsbetrieb sein. Die Praktikumsstelle muss im Münchner S-Bahnbereich liegen. Das Praktikum darf nicht im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz der Eltern oder naher Verwandter absolviert werden.
    Vorbereitung des Praktikums: Im Unterricht für Wirtschafts- und Rechtslehre wird der Themenbereich Beruf und Berufswahl besprochen und im Deutschunterricht werden Bewerbungsschreiben und Lebenslauf durchgenommen.
    Berichtsheft: Die Schüler führen ein Berichtsheft, das vom Praktikumsbetrieb abgezeichnet und von der Schule überprüft wird.
    Auswertung des Praktikums: Diese fand im Unterricht für Wirtschaft/Recht, Religion/Ethik und Kunst statt.



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