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Regelungen zum Betriebspraktikum
Aufgrund der Erfahrungen des ersten Praktikums wurden in Absprache zwischen
Schule und Elternbeirat folgende Regelungen für das Praktikum getroffen:
Dauer des Praktikums: zwei Wochen
Zeitraum: zweite Woche der Osterferien und erste Woche nach den
Osterferien
Stellensuche: Die Schüler suchen sich Ihre Stelle selbst.
In Einzelfällen stehen die Lehrer mit Informationen zur Seite. Der
Praktikumsbetrieb sollte ein Ausbildungsbetrieb sein. Die Praktikumsstelle
muss im Münchner S-Bahnbereich liegen. Das Praktikum darf nicht im
Betrieb bzw. am Arbeitsplatz der Eltern oder naher Verwandter absolviert
werden.
Vorbereitung des Praktikums: Im Unterricht für Wirtschafts-
und Rechtslehre wird der Themenbereich Beruf und Berufswahl besprochen
und im Deutschunterricht werden Bewerbungsschreiben und Lebenslauf durchgenommen.
Berichtsheft: Die Schüler führen ein Berichtsheft, das
vom Praktikumsbetrieb abgezeichnet und von der Schule überprüft
wird.
Auswertung des Praktikums: Diese fand im Unterricht für Wirtschaft/Recht,
Religion/Ethik und Kunst statt.
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