Spanisch

Informationen zu Spanisch

Die Stundentafel des Gymnasiums bietet die Möglichkeit, ab der Jahrgangsstufe 10 die spätbeginnende vierte Fremdsprache Spanisch im Austausch gegen die erste oder zweite Fremdsprache zu erlernen

Die Schule kann nur im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Spanisch anbieten ( Fußnote 7 Anlage 2 GSO) .

Aus Ihrer Wahl entsteht kein Anrecht , dass im folgenden Schuljahr Spanisch auch eingerichtet wird.

Schülerinnen und Schüler, diese Sprache über drei Schuljahre hinweg zu erlernen.

Spanisch muss unabhängig von der besuchten Schule über drei Jahre gelernt werden, d.h.: ein Wechsel ist nur an eine Schule möglich, die auch Spanisch als spätbeginnende Fremdsprache anbietet

Eine mündliche Abiturprüfung am Ende von 12 ist möglich.

Die Wahl des Spanischen befreit die Schüler nicht von der verpflichtenden Belegung einer weiteren fortgeführten Fremdsprache in der Oberstufe, die bis zum Abitur geführt werden muss.

Jeder Schüler wählt für die Oberstufe eine fortgeführte Fremdsprache und eine Naturwissenschaft aus. Dazu soll er wählen zwischen einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft. Bei der Wahl von Spanisch hat er diese Wahl nicht. Er muss Spanisch nehmen, kann keine weitere Sprache und keine weitere Naturwissenschaft nehmen.

Die Noten im Fach Spanisch müssen in aller Regel ins Abitur eingebracht werden.

In den drei Jahren sollen die Schüler mit der spanischen Sprache soweit vertraut gemacht werden, dass sie letztendlich in der Lage sind, sich zusammenhängend sowohl mündlich als auch schriftlich zu Alltagsthemen in spanischer Sprache zu äußern.

Des Weiteren sollen sich Ihre Kinder auch mit den wichtigsten Aspekten der Kultur und Geschichte Spaniens und Lateinamerikas vertraut machen. Die Prüfungen in diesem Fach werden sich demzufolge nicht nur auf die Sprache an sich, sondern auch auf das vermittelte Faktenwissen beziehen.

Bezüglich der Zuerkennung des Latinums mit dem Abitur verweisen wir auf das entsprechende Schreiben.

Wegen der Planungen für das nächste Schuljahr muss die Wahl definitiv im März erfolgen, insbesondere kann sie in der Regel nicht vom Ausgang einer Latinumsprüfung abhängig gemacht werden.