"Betreutes Arbeiten"

Das pädagogische Projekt "Betreutes Arbeiten"

Die Idee des "Betreuten Arbeitens" geht von folgender Vorgabe aus:


1. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

2. Jede Lehrerin, jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

3. Lehrer und Schüler gehen respektvoll miteinander um und achten das Recht des anderen.



Missachtet ein Schüler diese Regeln, so kann er "Betreutes Arbeiten" erhalten.


Voraussetzung

Wenn ein Schüler an einem Unterrichtstag bereits deutlich ermahnt worden ist, den Unterricht nicht zu stören ("gelbe Karte"), und dennoch ein weiteres Mal stört, kann er "Betreutes Arbeiten" erhalten ("rote Karte"). Diese beiden Maßnahmen ("gelbe Karte"/"rote Karte") müssen nicht von demselben Lehrer angeordnet werden. Es kann also vorkommen, dass die Vorwarnung ("gelbe Karte" / Eintrag mit Rotstift ins Klassenbuch) in der 3. Stunde und die Anordnung "Betreutes Arbeiten" ("rote Karte" / Eintrag mit Rotstift ins Klassenbuch) in der 5. Stunde erfolgt.

Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen mit Augenmaß gehandhabt werden, eine Art Inflation von "gelben" und "roten" Karten ist unbedingt zu vermeiden. Die Störung des Schülers muss als schwerwiegend einzustufen sein, denn das "Betreute Arbeiten" soll in der pädagogischen Gewichtung auf der gleichen Stufe wie ein Verweis stehen. Andererseits soll der Lehrer nach der "gelben Karte" sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass für das Auslösen der nächsten Stufe die Toleranzschwelle nicht unbedingt sehr hoch sein muss. Wichtig ist aber auch, dass der Lehrer dem Schüler dann sehr eindringlich den Grund für diese Maßnahme vor Augen führt und deutlich benennt.

Wie läuft das "Betreute Arbeiten" organisatorisch ab?

Ein Schüler, der durch sein störendes Verhalten diese Maßnahme gewählt hat, geht auf direktem Weg zur Betreuung. Er muss sein Schreibzeug und das Arbeitsmaterial der betreffenden Stunde mitnehmen. Der Fachlehrer informiert den betreuenden Lehrer telephonisch (intern 415), dass der Schüler im Betreuungsraum (U 15, Nebenraum des Filmsaals) in Kürze eintreffen wird. Beim Betreuer erhält der Schüler dann ein Formular zum Ausfüllen.

Das Formular gibt dem Schüler Gelegenheit, über sein Verhalten nachzudenken und sich zu überlegen, wie er mit dazu beitragen kann, dass der Unterricht ungestört verläuft. Es folgt nun ein Gespräch mit dem betreuenden Lehrer über diesen "Rückkehrplan" des Schülers.

In bestimmten Einzelfällen kann der betreuende Lehrer aber auch entscheiden, dass mit dem Schüler nicht psychologisch-pädagogisch gearbeitet wird, sondern fachlich, wie es bei einer Nacharbeit der Fall ist.

Wichtig ist, dass der Schüler den Stoff, den er durch das „Betreute Arbeiten“ versäumt hat, selbständig nachholen muss. "Betreutes Arbeiten" kann also nicht als Ausrede gelten, wenn in der nächsten Stunde eine Stegreifaufgabe geschrieben wird. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Schüler gegen Ende einer Stunde "Betreutes Arbeiten" erhält. Er bleibt dann im Betreuungsraum, bis er den Fragebogen zufriedenstellend ausgefüllt hat.
Der Lehrer, der die "rote Karte" erteilt hat, muss in diesem Fall dafür sorgen, dass die Schulsachen des betroffenen Schülers durch einen Mitschüler in das nächste Klassenzimmer mitgenommen werden.

Nach dem "Betreuten Arbeiten"

Der Schüler kehrt nach dem "Betreuten Arbeiten" in den Unterricht zurück. Das Formular muss zu Hause vorgelegt und unterschrieben werden. Danach wird dieses Schreiben bei dem Lehrer, der das "Betreute Arbeiten" angeordnet hat, persönlich abgegeben. Es findet nun ein kurzes pädagogisches Gespräch statt, über das eine Gesprächsnotiz angefertigt wird, die in einem Ordner im Lehrerzimmer abgeheftet wird.

Sollte ein Schüler wiederholt „Betreutes Arbeiten“ erhalten, so sind weitere Erziehungsmaßnahmen notwendig.

Die Formulare