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Die Idee des "Betreuten
Arbeitens" geht von folgender Vorgabe aus:
1. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
2. Jede Lehrerin, jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
3. Lehrer und Schüler gehen respektvoll miteinander um und achten das Recht
des anderen.
Missachtet ein Schüler diese Regeln, so kann er "Betreutes Arbeiten" erhalten.
Voraussetzung
Wenn ein Schüler an einem Unterrichtstag bereits deutlich ermahnt worden ist,
den Unterricht nicht zu
stören ("gelbe Karte"), und dennoch ein weiteres Mal stört, kann er "Betreutes
Arbeiten" erhalten ("rote
Karte"). Diese beiden Maßnahmen ("gelbe Karte"/"rote Karte") müssen nicht von
demselben Lehrer angeordnet werden. Es kann also vorkommen, dass die Vorwarnung
("gelbe Karte" / Eintrag mit Rotstift
ins Klassenbuch) in der 3. Stunde und die Anordnung "Betreutes Arbeiten" ("rote
Karte" / Eintrag
mit Rotstift ins Klassenbuch) in der 5. Stunde erfolgt.
Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen mit Augenmaß gehandhabt werden, eine Art
Inflation von
"gelben" und "roten" Karten ist unbedingt zu vermeiden. Die Störung des Schülers
muss als schwerwiegend
einzustufen sein, denn das "Betreute Arbeiten" soll in der pädagogischen Gewichtung
auf der gleichen Stufe wie ein Verweis stehen. Andererseits soll der Lehrer nach
der "gelben Karte" sehr deutlich
zum Ausdruck bringen, dass für das Auslösen der nächsten Stufe die Toleranzschwelle
nicht unbedingt sehr hoch sein muss. Wichtig ist aber auch, dass der Lehrer dem
Schüler dann sehr eindringlich
den Grund für diese Maßnahme vor Augen führt und deutlich benennt.
Wie läuft das "Betreute Arbeiten" organisatorisch ab?
Ein Schüler, der durch sein störendes Verhalten diese Maßnahme gewählt hat, geht
auf direktem Weg zur Betreuung. Er muss sein Schreibzeug und das Arbeitsmaterial
der betreffenden Stunde mitnehmen.
Der Fachlehrer informiert den betreuenden Lehrer telephonisch (intern 415), dass
der Schüler im
Betreuungsraum (U 15, Nebenraum des Filmsaals) in Kürze eintreffen wird. Beim
Betreuer erhält der
Schüler dann ein Formular zum Ausfüllen.
Das Formular gibt dem Schüler Gelegenheit, über
sein
Verhalten nachzudenken und sich zu überlegen, wie er mit dazu beitragen kann,
dass der Unterricht
ungestört verläuft. Es folgt nun ein Gespräch mit dem betreuenden Lehrer über
diesen "Rückkehrplan"
des Schülers.
In bestimmten Einzelfällen kann der betreuende Lehrer aber auch
entscheiden, dass mit
dem Schüler nicht psychologisch-pädagogisch gearbeitet wird, sondern fachlich,
wie es bei einer
Nacharbeit der Fall ist.
Wichtig ist, dass der Schüler den Stoff, den er durch das „Betreute Arbeiten“ versäumt
hat, selbständig
nachholen muss. "Betreutes Arbeiten" kann also nicht als Ausrede gelten, wenn
in der nächsten Stunde
eine Stegreifaufgabe geschrieben wird. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Schüler
gegen
Ende einer Stunde "Betreutes Arbeiten" erhält. Er bleibt dann im Betreuungsraum,
bis er den Fragebogen
zufriedenstellend ausgefüllt hat.
Der Lehrer, der die "rote Karte" erteilt hat,
muss in diesem Fall
dafür sorgen, dass die Schulsachen des betroffenen Schülers durch einen Mitschüler
in das nächste
Klassenzimmer mitgenommen werden.
Nach dem "Betreuten Arbeiten"
Der Schüler kehrt nach dem "Betreuten Arbeiten" in den Unterricht zurück. Das
Formular muss zu Hause vorgelegt und unterschrieben werden. Danach wird dieses
Schreiben bei dem Lehrer, der das
"Betreute Arbeiten" angeordnet hat, persönlich abgegeben. Es findet nun ein kurzes
pädagogisches
Gespräch statt, über das eine Gesprächsnotiz angefertigt wird, die in einem Ordner
im Lehrerzimmer
abgeheftet wird.
Sollte ein Schüler wiederholt „Betreutes Arbeiten“ erhalten, so sind weitere
Erziehungsmaßnahmen
notwendig.
Die
Formulare |