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Kollegstufe
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Absenzenregelung in den Klassen 11 und 12 |
Der jeweilige Fachlehrer beobachtet die Fehlzeiten seiner Schüler
und führt darüber Buch.
Der Beobachtungszeitraum ergibt sich aus den Schuljahresabschnitten
zwischen den jeweiligen Ferienblöcken;
er umfasst somit etwa
6 - 8 Wochen.
Übersteigen die Fehlzeiten in diesem Zeitraum die Wochenstundenzahl
des Faches um 1 Stunde oder mehr (Bsp. 6 Fehlstunden in einem LK),
so ist eine Prüfung abzuhalten.
Bei Doppelstunden zählen also die "Fehlstunden" (=2), nicht
die "Fehlereignisse" (=1).
Der Grund der Abwesenheit (Krankheit, Führerschein...) ist
für die Anordnung der Prüfung nicht von Bedeutung.
Es geht darum, Versäumtes nachzuholen und nachhaltiges
Lernen einzuüben.
Folgende Ausnahmen von der beschriebenen Zählung sollen
gelten: Verletzungsbedingtes Fernbleiben vom Sportunterricht,
die Teilnahme an schulischen Exkursionen oder SMV-Sitzungen bei vorheriger
Genehmigung. Härtefälle müssen gesondert geregelt
werden (z.B. bei längeren Krankenhausaufenthalten).
Der Kursleiter legt fest, ob die anstehende Nachprüfung
in schriftlicher oder mündlicher Form durchgeführt wird.
Die Prüfung hat das Gewicht einer mündlichen Note.
Der Schüler kann bei dieser Prüfung um die Anwesenheit
eines Zweitprüfers bitten.
Der Inhalt der Prüfung entspricht dem Stoff der versäumten
Stunden in einem nachvollziehbaren Kontext.
Die Prüfung wird eine Woche vorher angekündigt. An
Schulaufgabentagen (der betroffenen Schüler)
finden keine Nachprüfungen
statt.
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