Kollegstufe

 

Absenzenregelung in den Klassen 11 und 12


Der jeweilige Fachlehrer beobachtet die Fehlzeiten seiner Schüler und führt darüber Buch.


Der Beobachtungszeitraum ergibt sich aus den Schuljahresabschnitten zwischen den jeweiligen Ferienblöcken; er umfasst somit etwa 6 - 8 Wochen.


Übersteigen die Fehlzeiten in diesem Zeitraum die Wochenstundenzahl des Faches um 1 Stunde oder mehr (Bsp. 6 Fehlstunden in einem LK), so ist eine Prüfung abzuhalten.


Bei Doppelstunden zählen also die "Fehlstunden" (=2), nicht die "Fehlereignisse" (=1).


Der Grund der Abwesenheit (Krankheit, Führerschein...) ist für die Anordnung der Prüfung nicht von Bedeutung. Es geht darum, Versäumtes nachzuholen und nachhaltiges Lernen einzuüben.


Folgende Ausnahmen von der beschriebenen Zählung sollen gelten: Verletzungsbedingtes Fernbleiben vom Sportunterricht, die Teilnahme an schulischen Exkursionen oder SMV-Sitzungen bei vorheriger Genehmigung. Härtefälle müssen gesondert geregelt werden (z.B. bei längeren Krankenhausaufenthalten).


Der Kursleiter legt fest, ob die anstehende Nachprüfung in schriftlicher oder mündlicher Form durchgeführt wird.


Die Prüfung hat das Gewicht einer mündlichen Note.

Der Schüler kann bei dieser Prüfung um die Anwesenheit eines Zweitprüfers bitten.


Der Inhalt der Prüfung entspricht dem Stoff der versäumten Stunden in einem nachvollziehbaren Kontext.


Die Prüfung wird eine Woche vorher angekündigt. An Schulaufgabentagen (der betroffenen Schüler) finden keine Nachprüfungen statt.